Weibliche Genitalverstümmelung ist in Deutschland gesetzlich verboten. Die Verstümmelung ist ein Menschenrechtsverbrechen und wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Mädchen und Frauen leiden nach einer Verstümmelung ihr ganzes Leben unter den gesundheitlichen und psychischen Folgen.
Mädchen und Frauen, denen eine Genitalverstümmelung im Herkunftsland droht, sollen laut der gesetzlichen Vorgaben die Bedrohung im Asylverfahren genau schildern, um Flüchtlingsschutz erhalten zu können. Nur dann kann das BAMF prüfen, ob es die Gefahr für glaubhaft, begründet und wahrscheinlich hält.
Es geht dabei auch um die Frage, ob in einem anderen Landesteil keine Verfolgung droht und die Person woanders ohne Bedrohung leben kann.
Da es sich um ein sensibles Thema handelt und ein Asylverfahren kompliziert ist, können Mädchen und Frauen eine Beratung aufsuchen. Dazu berät zum Beispiel die spezialisierte Beratungsstelle baobab – zusammen sein e.V.
Oder Betroffene wenden sich an das AMBA-Netzwerk für weitere Informationen und Beratung.