Wissenswertes:
Beratung im Bereich
Flucht und Migration
Broschüre: Vulnerable Asylsuchende - Identifizierung und Beratung
Im Rahmen des Netzwerkprojektes AMBA+ hat IBIS e.V. ein Manual für Fachkräfte erstellt, die Asylsuchende während des Asylverfahrens begleiten und beraten.
Die Broschüre soll einen groben Überblick über das Thema geben und zum Weiterlesen anregen, erhebt aber keinesfalls einen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Ziel der Broschüre ist es, Fachkräfte über die besonderen Bedarfe und spezifischen Rechte vulnerabler/besonders schutzbedürftiger Asylsuchender zu informieren. Wenn die Informationen in Beratungsgesprächen an Asylsuchende weitergegeben werden, können Asylsuchende ihre Rechte besser wahrnehmen.
Weitere Informationen für Berater_innen
Broschüre von Terre des Hommes und BuMF (Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht): Das SGB VIII und die GEAS-Reform: Schutz, Versorgung und Vertretung von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Factsheet vom Deutschen Institut für Menschenrechte: Kritik am „GEAS-Anpassungsgesetz“ der Bundesregierung aus menschenrechtlicher Perspektive
Broschüre von Kritnet und Medico International: Faktencheck zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS)
Gutachten von Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler: Kinderrechtliche Aspekte der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems
Exil e.V.: Geschichten von Flucht und Integration
Konzept vom Caritas Verband der Diözese Osnabrück e.V.: Konzept zur Identifizierung von Asylsuchenden mit besonderen Schutzbedarfen in den Erstaufnahmeeinrichtungen
Hier werden bald Informationen verfügbar sein.
Was ist die Härtefallkommission?
Über die Härtefallkommission können Ausländer_innen, die nach den sonstigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Aufenthaltsrecht erhalten können, einen legalen Aufenthalt erhalten.
Wer berät in Niedersachsen zur Eingabe eines Härtefalls?
Seit Beginn des Jahres 2025 übernimmt IBIS e.V. die Fachberatung zum Härtefallverfahren gemeinsam mit kargah e.V. Die Fachberatungsstelle ist unabhängig von der Niedersächsischen Härtefallkommission und kann im Vorfeld einer möglichen Härtefalleingabe sowie auch begleitend zum Härtefallverfahren um Rat angefragt werden. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Die Fachberatungsstelle wird von der Niedersächsischen Staatskanzlei, Verbindungsbüro zum Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, gefördert. Organisationen und Einzelpersonen können sich an die Fachberatung wenden, wenn sie Fragen zum Härtefallverfahren haben.
Wann kann ein Härtefallverfahren sinnvoll sein?
Ein Härtefallverfahren kann sinnvoll sein, wenn ein Mensch trotz Ablehnung des Asylantrags dringende humanitäre Gründe für den weiteren Aufenthalt in Deutschland hat und kein Aufenthaltsrecht nach den sonstigen Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz möglich ist (wie z.B. § 25a, § 25b AufenthG).
Im Allgemeinen ist für ein Härtefallverfahren wichtig, dass der Aufenthalt in Deutschland schon längere Zeit besteht und es keine sonstige Option für einen anderen legalen Aufenthalt gibt. Das Härtefallverfahren ist immer nachrangig gegenüber anderen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Zentral ist eine schriftliche Stellungnahme und Nachweise rund um Integrationsaspekte und die Verwurzelung in Deutschland (Bildungsweg, Deutschkenntnisse, Arbeit, Familie, Freundschaften, Engagement). Auch die Lebensgeschichte kann wichtig sein für eine Härtefalleingabe wie z.B. Krankheiten (Atteste).
Mehr Informationen zur Härtefallkommission finden Sie auf der Seite vom Flüchtlingsrat Niedersachsen
Broschüre vom Flüchtlingsrat Niedersachsen: Handlungsleitlinien für den Umgang mit Gewaltvorfällen in kommunalen Unterkünften für Geflüchtete
Handreichung vom International Rescue Committee: Gemeinsam stark. Handreichung zu erfolgreichen humanitären Aufnahme in Kommunen