Wissenswertes:
Beratung im Bereich
Flucht und Migration

IBIS-Broschüren für Fachkräfte im Asylsystem

GEAS-Reform tritt in Kraft

SoMe Hinweis Wissenswertes zu GEAS

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurden mehrere neue EU‑Rechtsakte beschlossen, die überwiegend ab dem 12. Juni 2026 in Kraft treten. Ziel ist eine weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Registrierung, Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union.

Zugleich sieht die Reform erhebliche Verschärfungen vor – etwa durch beschleunigte Grenzverfahren, die Fiktion der Nichteinreise sowie erweiterte Möglichkeiten der Kontrolle, Bewegungsbeschränkung und Haft.  

Die Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für die Arbeit mit Geflüchteten mit sich. IBIS e.V. hat daher drei Broschüren für Fachkräfte entwickelt, die zentrale rechtliche Grundlagen aufbereiten und konkrete Impulse für die Praxis bieten.

Sie berücksichtigen die neuen Regelungen ab Juni 2026 und verbinden Rechtswissen mit methodischen Hinweisen für die Beratung.

Die drei Broschüren bieten kompakte Orientierung in einer Phase grundlegender Veränderungen. Sie vermitteln rechtliches sowie praxisorientiertes, interdisziplinäres Wissen für Fachkräfte, die Asylsuchende beratend unterstützen.

Die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von Familien, Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem.

Die Broschüre gibt einen Überblick über die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von asylsuchenden Familien, Kindern und Jugendlichen. Sie beschreibt die Verzahnung zwischen Asylsystem und Unterbringung und behandelt zentrale Themen wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Schule, Arbeitsmarktzugang und Gewaltschutz. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für (neue) Fachkräfte in der Beratung von Asylsuchenden vorgestellt

Vulnerable Asylsuchende im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)

Die Broschüre beschreibt psychosoziale Herausforderungen von vulnerablen Asylsuchenden und die Identifizierung von Vulnerabilität im GEAS. Darüber hinaus werden Ansprüche auf Gesundheitsleistungen – insbesondere therapeutische Versorgung – und die Rolle von Beratungskräften dargestellt.

Die psychosoziale Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden

Diese Broschüre gibt einen Überblick über die psychosoziale und traumasensible Beratung von vulnerablen Asylsuchenden. Sie erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen im Asylsystem und bietet praxisnahe methodische Anregungen zu Beratungsabläufen sowie zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe.

Broschüre: Vulnerable Asylsuchende

Identifizierung und Beratung

Im Rahmen des Netzwerkprojektes AMBA+ hat IBIS e.V. ein Manual für Fachkräfte erstellt, die Asylsuchende während des Asylverfahrens begleiten und beraten.

Die Broschüre soll einen groben Überblick über das Thema geben und zum Weiterlesen anregen, erhebt aber keinesfalls einen Anspruch auf Vollständigkeit.

Das Ziel der Broschüre ist es, Fachkräfte über die besonderen Bedarfe und spezifischen Rechte vulnerabler/besonders schutzbedürftiger Asylsuchender zu informieren. Wenn die Informationen in Beratungsgesprächen an Asylsuchende weitergegeben werden, können Asylsuchende ihre Rechte besser wahrnehmen.

Weitere Informationen für Berater_innen

Broschüre von IBIS e.V. (Mai 2026): Die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von Familien, Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem. Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte  

Broschüre von IBIS e.V. (Mai 2026): Vulnerable Asylsuchende im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).Broschüre über die psychosozialen Herausforderungen und Bedarfe von vulnerablen Familien bzw. Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem 

Broschüre von IBIS e.V. (Mai 2026): Die psychosoziale Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden. Mit besonderem Blick auf Kinder, Jugendliche und Familien im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem 

Broschüre von Terre des Hommes und BuMF (Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht): Das SGB VIII und die GEAS-Reform: Schutz, Versorgung und Vertretung von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen 

Factsheet vom Deutschen Institut für Menschenrechte: Kritik am „GEAS-Anpassungsgesetz“ der Bundesregierung aus menschenrechtlicher Perspektive

Broschüre von Kritnet und Medico International: Faktencheck zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS)

Gutachten von Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler: Kinderrechtliche Aspekte der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems

Exil e.V.: Geschichten von Flucht und Integration

Informationen, Entscheidungsdatenbank, Gesetzestexte, Asylmagazin, Schulungstermine vom Informationsverbund Asyl & Migration

Was ist die Härtefallkommission?

Über die Härtefallkommission können Ausländer_innen, die nach den sonstigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Aufenthaltsrecht erhalten können,  einen legalen Aufenthalt erhalten.

Wer berät in Niedersachsen zur Eingabe eines Härtefalls?

Seit Beginn des Jahres 2025 übernimmt IBIS e.V. die Fachberatung zum Härtefallverfahren gemeinsam mit  kargah e.V. Die Fachberatungsstelle ist unabhängig von der Niedersächsischen Härtefallkommission und kann im Vorfeld einer möglichen Härtefalleingabe sowie auch begleitend zum Härtefallverfahren um Rat angefragt werden. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Die Fachberatungsstelle wird von der Niedersächsischen Staatskanzlei, Verbindungsbüro zum Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, gefördert. Organisationen und Einzelpersonen können sich an die Fachberatung wenden, wenn sie Fragen zum Härtefallverfahren haben.

Wann kann ein Härtefallverfahren sinnvoll sein?

Ein Härtefallverfahren kann sinnvoll sein, wenn ein Mensch trotz Ablehnung des Asylantrags dringende humanitäre Gründe für den weiteren Aufenthalt in Deutschland hat und kein Aufenthaltsrecht nach den sonstigen Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz möglich ist (wie z.B. § 25a, § 25b AufenthG).

Im Allgemeinen ist für ein Härtefallverfahren wichtig, dass der Aufenthalt in Deutschland schon längere Zeit besteht und es keine sonstige Option für einen anderen legalen Aufenthalt gibt. Das Härtefallverfahren ist immer nachrangig gegenüber anderen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Zentral ist eine schriftliche Stellungnahme und Nachweise rund um Integrationsaspekte und die Verwurzelung in Deutschland (Bildungsweg, Deutschkenntnisse, Arbeit, Familie, Freundschaften, Engagement). Auch die Lebensgeschichte kann wichtig sein für eine Härtefalleingabe wie z.B. Krankheiten (Atteste).

Infoblatt Härtefallregelung

Mehr Informationen zur Härtefallkommission finden Sie auf der Seite vom Flüchtlingsrat Niedersachsen

Informationen und Vorlagen rund um Härtefalleingaben vom Niedersächsischen Innenministerium

Stand: Juni 2023
 

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