Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine bedarfsgerechte Unterbringung wรคhrend des Asylverfahrens. Unter Umstรคnden kann die Pflicht aufgehoben werden, in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen zu mรผssen.

Es ist mรถglich, sich zunรคchst in der Erstaufnahme an den Sozialen Dienst zu wenden, um ein Problem und Bedรผrfnisse zu besprechen.

Sollte dies nicht ausreichen, sind unabhรคngige Beratungsstellen eine Option. Oft braucht es Nachweise, um ein Recht einfordern zu kรถnnen und eine genaue Beschreibung der Situation.

Wenn sich etwas nicht im Gesprรคch klรคren lรคsst, ist es oft besser, einen Antrag zu stellen und alle Nachweise und Informationen schriftlich einzureichen. Beratungsstellen wie das AMBA-Netzwerk geben zu diesen Fragen gerne Auskunft.

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