Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Beistand im Interview

In §25 des Asylgesetzes (AsylG) gibt es Informationen zur Anhörung beim BAMF. Hier steht, dass du einen “Beistand” mitbringen darfst. Das BAMF kann die Anhörung allerdings “auch dann durchführen, wenn der Bevollmächtigte oder Beistand trotz einer mit angemessener Frist erfolgten Ladung nicht an ihr teilnimmt”. Das gilt aber nicht, ”wenn der Beistand seine Nichtteilnahme vor Beginn der Anhörung genügend entschuldigt” (zum Beispiel wegen Krankheit).

Ein Beistand kann dich in deiner Anhörung auf Asyl unterstützen. Die Person kann auf Unklarheiten oder Missverständnisse hinweisen. Beispielsweise bei der Übersetzung. Außerdem kann er oder sie dir Sicherheit geben, wenn du über belastende Erfahrungen sprichst.

Aber ein Beistand kann und sollte nicht deine Fluchtgeschichte erzählen. Wenn ein Beistand ohne Abmachung etwas beim Bundesamt erzählt, kann es zu Widersprüchen kommen. Deshalb solltest du mit deinem Beistand vor der Anhörung darüber reden, wobei genau du Unterstützung brauchst und wo für dich die Grenzen der Hilfe sind.

Das BAMF solltest du vor der Anhörung informieren, wenn ein Beistand mitkommt. Du kannst dafür zum Beispiel eine E-Mail schreiben und den Namen sowie die Adresse von deinem Beistand nennen.

Teilen:

Mehr Beiträge

Workshop AMBA+ für Haupt- und Ehrenamtliche

Workshop für Haupt- und Ehrenamtliche

“Die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden” – Workshop für Haupt- und Ehrenamtliche Die psychosoziale Situation von jungen Asylsuchenden ist von Belastungen, Ängsten und Rassismuserfahrungen geprägt. Hinzu kommen Probleme mit dem

Seminar für ukrainische Familien

Drei Wochen lang veranstaltete das Projekt “Familien im Zentrum” (FiZ) Seminare für Familien mit Kindern, die wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland fliehen mussten. Die Seminare wurden in

Asylantrag abgelehnt - und dann

Asylantrag abgelehnt – und dann?

Am 27.6.2024 fand die Informationsveranstaltung “Asylantrag abgelehnt – und dann?” bei IBIS e.V. statt. Uwe Erbel, Geschäftsführer von IBIS e.V. und Mitglied bei der Niedersächsischen Härtefallkommission, gab den rund 20

Anstehende Veranstaltungen

×

Inhalt

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche