Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Interview im Asylverfahren

Wenn du über Fluchtgründe oder persönliche Dinge sprechen musst, über die du nur mit Personen deines Geschlechts sprechen möchtest, kannst du das dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor der Anhörung mitteilen.

Zum Beispiel kannst du dir eine Frau für die Anhörung und eine Dolmetscherin wünschen. Es ist besser, das schriftlich mitzuteilen. Das kannst du selber machen. Oder du machst das zusammen mit einer Beratungsstelle. Eine Übersicht über Beratungsstellen findest du zum Beispiel beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

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