Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine bedarfsgerechte Unterbringung während des Asylverfahrens. Unter Umständen kann die Pflicht aufgehoben werden, in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen zu müssen.

Es ist möglich, sich zunächst in der Erstaufnahme an den Sozialen Dienst zu wenden, um ein Problem und Bedürfnisse zu besprechen.

Sollte dies nicht ausreichen, sind unabhängige Beratungsstellen eine Option. Oft braucht es Nachweise, um ein Recht einfordern zu können und eine genaue Beschreibung der Situation.

Wenn sich etwas nicht im Gespräch klären lässt, ist es oft besser, einen Antrag zu stellen und alle Nachweise und Informationen schriftlich einzureichen. Beratungsstellen wie das AMBA-Netzwerk geben zu diesen Fragen gerne Auskunft.

Teilen:

Mehr Beiträge

Chronik 2010-2012

30 Jahre IBIS e.V. – 2010 bis 2012

2010 entwickelt IBIS e.V. in den neuen Räumen ein neues mehrtägiges Kultur-programm („Come together”), das dem Oldenburger Publikum im Frühjahr und im Herbst 2010, 2011 und 2012 professionelle Künstler_innen mit

Chronik 2006-2009

30 Jahre IBIS e.V. – 2006 bis 2009

In den Jahren 2006 bis 2009 werden mehrere neue Abteilungen gegründet. Inzwischen werden auch die Räume an der Alexanderstraße 48 zu klein, deshalb mietet der Verein das Erdgeschoß in der

Chronik 2002-2005

30 Jahre IBIS e.V. – 2002 bis 2005

2003 entsteht unter dem Dach von IBIS e.V. die Oldenburger Antidiskriminierungsstelle. Da es zu der Zeit noch keine rechtlichen Grundlagen für die Antidiskriminierungs-arbeit gibt, wird sich bei dieser Arbeit zunächst

Chronik 1994-2001

30 Jahre IBIS e.V. – 1994 bis 2001

IBIS e.V. wurde im Mai 1994 gegründet. Grundlage war die Idee, eine Übersicht über Angebote für Migrant_innen in Deutschland zu schaffen und sich für eine positive Migrationspolitik in Deutschland und

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche