Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine bedarfsgerechte Unterbringung während des Asylverfahrens. Unter Umständen kann die Pflicht aufgehoben werden, in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen zu müssen.

Es ist möglich, sich zunächst in der Erstaufnahme an den Sozialen Dienst zu wenden, um ein Problem und Bedürfnisse zu besprechen.

Sollte dies nicht ausreichen, sind unabhängige Beratungsstellen eine Option. Oft braucht es Nachweise, um ein Recht einfordern zu können und eine genaue Beschreibung der Situation.

Wenn sich etwas nicht im Gespräch klären lässt, ist es oft besser, einen Antrag zu stellen und alle Nachweise und Informationen schriftlich einzureichen. Beratungsstellen wie das AMBA-Netzwerk geben zu diesen Fragen gerne Auskunft.

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