Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Medizinische Versorgung im Asylverfahren

Das BAMF stellt in seinem Konzept zur “Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren” fest:

Im Sinne von Artikel 21 der Aufnahmerichtlinie “ist die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe, einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Betreuung zu gewähren. Namentlich sollen Opfer von Folter, Vergewaltigung oder anderen schweren Gewalttaten die Behandlung – insbesondere Zugang zu einer adäquaten medizinischen und psychologischen Behandlung oder Betreuung – erhalten, die in Anbetracht des ihnen zugefügten Schadens erforderlich ist (Art. 25 Abs. 1 Aufn-RL)”.

Die Finanzierung von psychologischer Behandlung/Therapie erfolgt aber nicht über das Asylgesetz – wofür das BAMF zuständig ist – sondern über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Nach diesem Gesetz arbeiten die Sozialämter der Kommunen und die Landessozialämter in den Erstaufnahmeeinrichtungen, wenn es um die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden geht. Für psychologische/therapeutische Behandlungen kann ein Antrag von den Asylsuchenden gestellt werden. Das geht auch mit Hilfe durch eine Beratungsstelle -zum Beispiel einem Psychosozialen Zentrum. Therapie fällt unter “sonstige Leistungen” in dem Gesetz.

„Sonstige Leistungen“ sollen insbesondere gewährt werden, wenn sie für die Leistungsberechtigten im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.

Das BAMF erklärt dazu:

Im Zentrum der „sonstige Leistungen“ zur Sicherung der Gesundheit nach § 6 Abs. 1 AsylbLG stehen die Behandlung chronischer Erkrankungen und hierbei besonders Leistungen bei Behinderungen sowie (chronischer) psychischer und seelischer Erkrankungen. Das beinhaltet nach Ansicht des BAMF bspw. auch Psychotherapien (vgl. BAMF 2022: Die Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren, S. 6).

Die Problematik ist, dass es an Therapieplätzen mangelt und die Sozialämter das AsylbLG unterschiedlich auslegen. Bei Ablehnung eines Antrags auf Psychotherapie kann eine asylsuchende Person “Widerspruch” einlegen und die Entscheidung damit überprüfen lassen.

Teilen:

Mehr Beiträge

Deine Stimme für Menschenrechte

Warum ist die Europawahl am 09. Juni 2024 so wichtig?

EU-Fördermittel und das Projekt “Familien im Zentrum – Psychosoziales Zentrum Oldenburg/IBIS e.V.” Anlässlich des Europatags 2024, der jedes Jahr am 9. Mai für Frieden und Einheit in Europa begangen wird,

Menschen mit Behinderung

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine bedarfsgerechte Unterbringung während des Asylverfahrens. Unter Umständen kann die Pflicht aufgehoben werden, in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen zu müssen. Es ist möglich, sich

Jetzt anmelden für einen Hauptschulabschluss-Kurs bei IBIS e.V.

Hauptschulabschlusskurs

Der Hauptschulabschlusskurs geht vom 12. August 2024 bis zum 27. Juni 2025. Die Unterrichtszeiten sind montags bis donnerstags 8.15-14.00 Uhr und freitags 8.15-13.00 Uhr. Was bietet der Hauptschulabschluss-Kurs bei IBIS

Beurteilung durch das BAMF

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Informationen über die Anhörung (Interview) im Asylverfahren gibt es in diesem Video. In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen gibt es Asylverfahrensberatung. Diese berät zu den Themen: Ablauf des Asylverfahrens, Rechte in

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche