Wissenswertes zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Die zentralen GEAS-Verordnungen gelten überwiegend ab dem 12. Juni 2026. Die Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 ist durch nationales Recht umzusetzen; für Deutschland sind insbesondere das GEAS-Anpassungsgesetz und Folgeänderungen maßgeblich.

Mit diesen Reformen wurden die unionsrechtlichen Vorgaben zur Identifikation, Aufnahme und Verfahrensgestaltung für Asylsuchende neu strukturiert und in Teilen vereinheitlicht bzw. verschärft.

Hilfreiche Informationen und passende Broschüren für Fachkräfte zum Thema finden Sie unter „Wissenswertes“ zu Beratung im Bereich Migration und Flucht Wir haben heute drei aktuelle Broschüren zu GEAS veröffentlicht.

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