Neue IBIS-Broschüren geben Orientierung für Fachkräfte im Asylsystem
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurden mehrere neue EU‑Rechtsakte beschlossen, die überwiegend ab dem 12. Juni 2026 gelten.
Erklärtes Ziel der Reform ist eine weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Registrierung, Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden innerhalb der EU. Die Neuregelungen schaffen zudem unionsweite Vorgaben für Screening-, Grenz- und Rückkehrverfahren und enthalten spezifische Schutzbestimmungen für vulnerable Asylsuchende – insbesondere von Minderjährigen und Familien.
Für bestimmte Gruppen bzw. Verfahrenskonstellationen wurden Bestimmungen eingeführt, die die Verfahrensvorgaben verengen und Handlungsspielräume für die Betroffenen einschränken – etwa durch Grenzverfahren einschließlich der sogenannten Fiktion der Nichteinreise, durch den Ausbau beschleunigter Verfahren sowie durch erweiterte Kontroll-, Bewegungsbeschränkungs- und Inhaftierungsmöglichkeiten.
Die Vereinbarkeit dieser Instrumente mit den grund- und menschenrechtlichen Unionsvorgaben wird in der Fachöffentlichkeit und Rechtswissenschaft kontrovers diskutiert – vor allem mit Blick auf die Einhaltung von Art. 6 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) und Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Drei neue Broschüren für die Beratungspraxis
Die Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für die Arbeit mit Geflüchteten mit sich. IBIS e.V. hat daher drei Broschüren für Fachkräfte entwickelt, die zentrale rechtliche Grundlagen aufbereiten und konkrete Impulse für die Praxis bieten.
Sie berücksichtigen die neuen Regelungen ab Juni 2026 und verbinden rechtliche Informationen mit methodischen Hinweisen für die Beratung.
Die Inhalte im Überblick
Vulnerable Asylsuchende im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)
Die Broschüre beschreibt psychosoziale Herausforderungen von vulnerablen Asylsuchenden und die Identifizierung von Vulnerabilität im GEAS. Darüber hinaus werden Ansprüche auf Gesundheitsleistungen – insbesondere therapeutische Versorgung – und die Rolle von Beratungskräften dargestellt.
Die psychosoziale Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden
Diese Broschüre gibt einen Überblick über die psychosoziale und traumasensible Beratung von vulnerablen Asylsuchenden. Sie erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen im Asylsystem und bietet praxisnahe methodische Anregungen zu Beratungsabläufen sowie zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von asylsuchenden Familien, Kindern und Jugendlichen. Sie beschreibt die Verzahnung zwischen Asylsystem und Unterbringung und behandelt zentrale Themen wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Schule, Arbeitsmarktzugang und Gewaltschutz. Dabei werden Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte in der Beratung von Asylsuchenden vorgestellt.
Die drei Broschüren bieten eine fachliche Orientierung in einer Phase grundlegender Veränderungen. Sie vermitteln rechtliches sowie praxisorientiertes, interdisziplinäres Wissen für Fachkräfte, die Asylsuchende beratend unterstützen.
Alle drei Broschüren sind in der neuen Rubrik “Wissenswertes” auf der Webseite von IBIS e.V. abrufbar.
Meldebogen Vulnerabilitäten
Ergänzend hat IBIS e.V. eine Vorlage für einen „Meldebogen Vulnerabilitäten“ veröffentlicht. Das Dokument richtet sich an Beratungsstellen und unterstützt dabei, Hinweise auf besondere Schutzbedarfe von Asylsuchenden strukturiert an Asyl- und Aufnahmebehörden weiterzuleiten.
Die Vorlage ist individuell anpassbar und berücksichtigt die ab 12. Juni 2026 geltenden Kategorien der „Personen mit besonderen Bedürfnissen“ gemäß Art. 24 der EU-Aufnahmerichtlinie (2024/1346). Ziel ist es, Beratungsstellen ein praxisnahes Instrument zur Weiterentwicklung ihrer Dokumentation und internen Abläufe im Kontext des GEAS zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung für eine solche Meldung ist eine traumasensible Beratung sowie die schriftliche Einwilligung der betroffenen Person.
Mit der Reform des Asylsystems – einschließlich Screening, beschleunigter Asyl- und Rückkehrgrenzverfahren sowie verkürzter Fristen – gewinnt die frühzeitige Identifizierung und Mitteilung von Vulnerabilitäten verstärkt an Bedeutung. Beratungsstellen können dazu beitragen, dass Schutzgarantien für vulnerable Asylsuchende im Aufnahme- und Verfahrenssystem gewahrt werden. Dafür bietet der „Meldebogen Vulnerabilitäten“ eine praxisnahe methodische Hilfestellung – und ist ab sofort auf unserer Webseite zu finden.
IBIS e.V. auf Spenden angewiesen
NGOs werden zurzeit verstärkt in Frage gestellt, öffentlich angegriffen und finanziell immer weiter eingeschränkt. Auch IBIS e.V. und seine Beratungs- und Therapieangebote sind davon akut betroffen. Es droht, dass wir Angebote zurückfahren müssen – während sich die Situation für Geflüchtete durch GEAS verschlechtern wird. Um auch in Zukunft Beratung für vulnerable Asylsuchende anbieten zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Jeder Beitrag zählt!
