Wusstest du? Savais-tu? Did you know? 

Unbegleitete minderjährige Geflüchtete haben das Recht auf Psychotherapie

Unbegleitete asylsuchende Kinder und Jugendliche werden beim Ankommen in Deutschland von der Jugendhilfe aufgenommen. Sie können deshalb ärztliche und therapeutische Hilfe bekommen. Bei einer Therapie können minderjährige Asylsuchende über schwierige Erlebnisse sprechen. Oder sie gehen zu Gruppenangeboten, wie Kunsttherapie oder Musiktherapie. Diese Angebote gibt es leider nicht überall.

Eine Möglichkeit ist, in einem Psychosozialen Zentrum zu fragen, das Beratung und Therapie für Asylsuchende anbietet. Vielleicht hat das Psychosoziale Zentrum in deiner Nähe für dich ein passendes Angebot. Oder es hilft dir, einen Therapieplatz in einer Therapiepraxis zu bekommen.

Einen Therapieplatz zu finden, ist nicht einfach. Denn es gibt nicht viele Therapieplätze. Wir hören manchmal, dass eine Therapie für Asylsuchende nicht bezahlt werden kann. Doch eigentlich ist die Bezahlung nach einem Gesetz geregelt: Sozialgesetzbuch 8. Psychosoziale Zentren können diese Regelungen erklären und sie setzten sich dafür ein, dass minderjährige Asylsuchende eine Therapie machen dürfen.

Es ist normal, eine Therapie zu machen. Du musst dich deswegen nicht schämen.

Wenn du mit jemandem über deine Gedanken und Gefühle reden möchtest, kannst du das Psychosoziale Zentrum (PSZ) von IBIS e.V. anrufen. Am Mittwoch oder Freitag zwischen 10 und 13 Uhr kannst du unter der Telefonnummer 0441 92058230 nach einem Termin fragen.

Du kannst auch eine Person vom AMBA-Netzwerk anrufen und fragen, welche Rechte du hast. Das AMBA-Netzwerk berät dich zu deinen Möglichkeiten in der Gesundheitsversorgung und Unterbringung.

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