

Unbegleitete asylsuchende Kinder und Jugendliche werden beim Ankommen in Deutschland von der Jugendhilfe aufgenommen. Sie kรถnnen deshalb รคrztliche und therapeutische Hilfe bekommen. Bei einer Therapie kรถnnen minderjรคhrige Asylsuchende รผber schwierige Erlebnisse sprechen. Oder sie gehen zu Gruppenangeboten, wie Kunsttherapie oder Musiktherapie. Diese Angebote gibt es leider nicht รผberall.
Eine Mรถglichkeit ist, in einem Psychosozialen Zentrum zu fragen, das Beratung und Therapie fรผr Asylsuchende anbietet. Vielleicht hat das Psychosoziale Zentrum in deiner Nรคhe fรผr dich ein passendes Angebot. Oder es hilft dir, einen Therapieplatz in einer Therapiepraxis zu bekommen.
Einen Therapieplatz zu finden, ist nicht einfach. Denn es gibt nicht viele Therapieplรคtze. Wir hรถren manchmal, dass eine Therapie fรผr Asylsuchende nicht bezahlt werden kann. Doch eigentlich ist die Bezahlung nach einem Gesetz geregelt: Sozialgesetzbuch 8. Psychosoziale Zentren kรถnnen diese Regelungen erklรคren und sie setzten sich dafรผr ein, dass minderjรคhrige Asylsuchende eine Therapie machen dรผrfen.
Es ist normal, eine Therapie zu machen. Du musst dich deswegen nicht schรคmen.
Wenn du mit jemandem รผber deine Gedanken und Gefรผhle reden mรถchtest, kannst du das Psychosoziale Zentrum (PSZ) von IBIS e.V. anrufen. Am Mittwoch oder Freitag zwischen 10 und 13 Uhr kannst du unter der Telefonnummer 0441 92058230 nach einem Termin fragen.
Du kannst auch eine Person vom AMBA-Netzwerk anrufen und fragen, welche Rechte du hast. Das AMBA-Netzwerk berรคt dich zu deinen Mรถglichkeiten in der Gesundheitsversorgung und Unterbringung.