Wusstest du? Savais-tu? Did you know? 

Beweise für deine Fluchtgründe sollten zur Anhörung im Asylverfahren mitgebracht werden

Im Asylverfahren gibt es Befragungen durch das BAMF. Zum einen geht es um den Reiseweg und die Frage, ob Deutschland überhaupt für das Asylverfahren zuständig ist. Zum anderen geht es um die persönlichen Schutzgründe. Asylsuchende haben die Pflicht, in der Anhörung alle “schutzwürdigen Belange” vorzutragen. Das heißt, sie müssen alles erzählen und am besten mit Beweisen belegen, was ihnen passiert ist und einen Schutzzuspruch in Deutschland begründen könnte. Es ist wichtig, eventuelle Nachweise über Bedrohungen oder Gewalt spätestens in der Anhörung auf Asyl vorzulegen. Das kann z.B. eine Drohung per Chatnachricht sein oder ein Zeitungsartikel oder eine Zeugenaussage.

Wer Fragen zum Ablauf des Asylverfahrens hat, kann sich in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen an eine Asylverfahrensberatung wenden. Oder sich anwaltliche Hilfe holen. IBIS e.V. bietet Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung Oldenburg-Blankenburg an und im Landkreis Friesland in der Notunterkunft in Wangerland-Hohenkirchen.

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