IBIS e.V. ist Teil des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland und unterstützt dessen Forderungen:
„Keine Kürzung bei der Antidiskriminierungsberatung! Deutschland muss Respektland werden!
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) fordert den Erhalt des Förderprogramms respekt*land und eine Aufstockung der Mittel für Antidiskriminierungsberatung.
Der advd hat sich in Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 21./22.09.2023 erschrocken gezeigt angesichts der aktuellen Kürzungen der Mittel für das Förderprogramm „respekt*land – Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“, das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiiert wurde. Daher fordern wir die Bundesregierung auf die Kürzung zurückzunehmen und mindestens die Fortführung der neuen 35 Projekte sicherzustellen. Dafür müssen die bisherigen Fördermittel in Höhe von 5 Millionen Euro gewährleistet werden. Darüber hinaus muss das Programm um weitere Mittel massiv aufgestockt werden.
Die Antidiskriminierungsberatung spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung von Menschen, die Diskriminierung erfahren. Sie bietet nicht nur eine qualifizierte Beratung für Betroffene, sondern leistet auch Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit in der Gesellschaft und einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, besonders auf der kommunalen Ebene. Aktuell kommen auf 1 Million Bewohner*innen nur eine Vollzeitstelle in der Antidiskriminierungsberatung. Um eine gute, wohnortnahe Beratung flächendeckend zu gewährleisten, sind mindestens 40 Millionen erforderlich.
Mit dem Programm respekt*land der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist in 2023 ein erster Schritt getan worden, um insbesondere den Aufbau von Beratungsstellen in strukturarmen Regionen zu unterstützen. Im Rahmen des Förderprogramms baut der advd derzeit die Fachstelle Antidiskriminierungsberatung auf. Kürzungen würden nicht nur bedeuten, dass gerade begonnene Projekte beendet werden müssten, sondern vor allem, dass trotz der stetig steigenden Beratungsanfragen wie sie bei der ADS und den zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen seit Jahren bestehen, Betroffene allein gelassen werden.
Der advd appelliert an die Bundesregierung, die Auswirkungen dieser Kürzungen zu berücksichtigen und die dringend benötigten finanziellen Ressourcen für die Antidiskriminierungsberatung bereitzustellen. Eine Aufstockung um 5 Millionen Euro wäre ein bedeutender Schritt, um sicherzustellen, dass Betroffene angemessen unterstützt werden können und dass Antidiskriminierungsarbeit vor Ort weiterhin erfolgreich durchgeführt werden kann.
„Diskriminierung darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben“, sagt Mamad Mohamad, Vorstand von advd. „Die Antidiskriminierungsberatung ist ein wichtiger Baustein, um diesem Ziel näher zu kommen. Es ist unverzichtbar, dass die Mittel für diese wichtige Arbeit erhalten bleiben und sogar erhöht werden, um den steigenden Bedarf angemessen decken zu können.“
Der advd ruft die Mitglieder des Bundestags dazu auf, sich für den Erhalt und die Stärkung der Antidiskriminierungsberatung einzusetzen. Diskriminierungsschutz braucht respekt*land, um den Zugang zu (Rechts-)Beratung und Begleitung für alle zu gewährleisten. Nur gemeinsam können wir eine Gesellschaft schaffen, in der jeder Mensch gleichberechtigt ist und respektiert wird.“ Quelle: advd, 2023