IBIS e.V. im Radio bei oeins!

Poster für die Aktionswochen gegen Diskriminierung, mit Link zu oeins.deund radioglobale.de

Der Radiosender oeins sendet diesen November Beiträge zu den Aktionswochen gegen Diskriminierung. Diese stehen unter dem Motto „MITEINANDER LEBEN – für mehr Respekt und Toleranz“ – was genau zu den kürzlich bei IBIS e.V. gestarteten Argumentationstrainings gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus passt.
Die Trainings helfen dabei, diskriminierende Situationen im Alltag zu erkennen und darauf zu reagieren. Ina Göken, die Koordinatorin des Projekts, berichtete im Interview auf oeins über das Projekt und seine Ziele. Hier kann der Radiobeitrag angehört werden:

 

Die Argumentationstrainings sind für Gruppen in ganz Niedersachsen buchbar. Zusätzlich bietet IBIS e.V. selbst Online-Trainings zu den vier verfügbaren Schwerpunkten für interessierte Einzelpersonen an. Infos zu Anmeldung, Ablauf etc. gibt es hier! Aktuelle Termine sind:

 

Schwerpunkt Sexismus, Antifeminismus u. Rechtsextremismus

Teil 1 findet Mittwoch, den 2.12., von 17.00-20.30 Uhr und

Teil 2 Samstag, den 5.12., von 11.00-14.30 Uhr statt.

 

Schwerpunkt Antisemitismus und Verschwörungstheorien

Teil 1 findet Dienstag, den 8.12., von 17.00-20.30 Uhr und

Teil 2 Samstag, den 12.12., von 10.00-13.30 Uhr statt.

 

Schwerpunkt Rechtsextremismus, Neue Rechte und Islamismus

Teil 1 findet Mittwoch, den 9.12., von 17.00-20.30 Uhr und

Teil 2 Sonntag, den 13.12., von 10-13.30 Uhr statt.

 

Schwerpunkt Rassismus

Teil 1 findet Mittwoch, den 2.12., von 17.00-20.30 Uhr und

Teil 2 Samstag, den 5.12., von 10.00-13.30 Uhr statt.

 

 

 

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt