Werde Integrationslots_in bei IBIS e.V.! – Start verschoben!

Lust auf ein Ehrenamt? Willst du Geflüchtete unterstützen? Dann werde Integrationslots_in und besuche die passende Fortbildung bei IBIS e.V.!

Lust auf ein Ehrenamt? Willst du Geflüchtete unterstützen? Dann werde Integrationslots_in und besuche die passende Fortbildung bei IBIS e.V.!

Integrationslots_innen begleiten Geflüchtete und geben Hilfestellung auf Augenhöhe. Die genauen Tätigkeiten der Integrationslots_innen unterscheiden sich von Person zu Person. Es kann gemeinsame Freizeitgestaltung sein oder gemeinsames Deutsch üben. Es kann auch Begleitung zu Behörden sein oder das Aufzeigen verschiedender Angebote in Oldenburg. Den Flyer gibt es hier.

Was vermittelt der Kurs bei IBIS e.V.?

Der Schwerpunkt in diesem Kurs ist „Ehrenamt zwischen Digitalisierung und persönlichen Treffen – Unterstützung von Geflüchteten in Pandemie-Zeiten“. Zum einen wird gezeigt, wie das Internet für ehrenamtliche Hilfe genutzt werden kann. Zum anderen werden pädagogische und alltagspraktische Inhalte bearbeitet.
Dazu gehören die Punkte: Asylverfahren, Nähe und Distanz, Diskriminierung und Rassismus sowie „Professionalität“ im Ehrenamt (weitere Angaben siehe Kursplan). Bei einer Teilnahme an 80% der Unterrichtseinheiten erhalten die neuen Integrationslots_innen ein Zertifikat.

Wann und wo ist der Kurs?

Der Kurs umfasst insgesamt 50 Unterrichtseinheiten, die jeweils dienstags von 18:00 bis 20:30 Uhr und samstags von 09:30 bis 15:30 Uhr stattfinden (genaue Angaben hier im Kursplan). Der Kurs wird in den Räumen von IBIS e.V. stattfinden, entweder in der Klävemann- oder Kaiserstraße. Genaue Angaben folgen nach Anmeldung.

Wie melde ich mich an?

Melde dich bis Freitag, den 1. Dezember bei Katharina Pytjew an – per E-Mail unter ehrenamt@ibis-ev.de.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf zwölf Personen begrenzt.

Wir freuen uns über die Teilnahme und das ehrenamtliche Engagement für Geflüchtete!

In Kooperation mit Flüchtlingshilfe Oldenburg; Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt