Aktionswoche gegen Abschiebung

Im Rahmen der bundesweiten Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ veranstaltet IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. vom 25. bis 31. August eine Aktionswoche gegen Abschiebung.

Durch die Veranstaltungen in dieser Aktionswoche – Demonstrationen, Vorträge und Ausstellung –  soll Kritik an rassistischer Migrationspolitik geübt und die persönliche Situation von Menschen gezeigt werden, die von Abschiebung bedroht und betroffen sind.

Die Aktionswoche startet am Sonntag, 25.August 2019, mit der Demonstration „Kein Mensch ist illegal – Stop all deportations!“, die von verschiedenen Oldenburger Gruppen und Einzelpersonen organisiert wird. Die Demo beginnt um 12 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz und richtet sich gegen die aktuelle Migrationspolitik.

Am Montag, 26.August 2019, folgt um 19 Uhr in der IBIS-Halle (Klävemannstraße 14) ein interaktiver Vortrag zum Thema „Abschiebehaft in Deutschland“ mit  Frank Gockel vom Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“.

Am Dienstag, 27. August 2019, findet um 11 Uhr, ebenfalls unter der Leitung von Frank Gockel, ein Tagesseminar zum Thema „Abschiebung“  für Berater*innen und Unterstützer*innen in der IBIS-Halle statt.

Vom 26. bis 30. August ist zusätzlich die Medieninstallation „BLACKBOX Abschiebung“ in der Halle ausgestellt. Die Blackbox erzählt die Geschichten verschiedener aus Deutschland abgeschobener Menschen.

Die Aktionswoche mündet in einer gemeinsamen Zuganreise nach Büren/Paderborn zur bundesweiten Großdemonstration gegen Abschiebehaft am 31. August.

 

Zum Hintergrund:

Abschiebung passiert im Stillen, möglichst weit von der Öffentlichkeit entfernt. Sie wird als selbstverständliche Notwendigkeit in der Migrationspolitik behandelt. Während immer wieder darüber diskutiert wird, ob Schutzsuchende in Deutschland aufgenommen werden oder gar vor dem Ertrinken im Mittelmeer gerettet werden sollten, wird die rassistische Praxis der Abschiebung im öffentlichen Diskurs kaum in Frage gestellt. Vielmehr sorgt die Diskursverschiebung zugunsten rechter Forderungen dafür, dass Abschiebung immer weiter vereinfacht wird.

Die Tendenz ist erschreckend. Am 07. Juni beschloss der Bundestag das neue „Migrationspaket“, darunter auch das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Die neuen Gesetzesänderungen bedeuten umfassende Entrechtungen für geflüchtete Menschen – darunter Leistungskürzungen und –ausschlüsse, eine bis zu 18 monatige Wohnverpflichtung in Massenunterkünften sowie die Ausweitung der Abschiebehaft.

Gerade die Abschiebehaft in Deutschland lässt auf eine menschenunwürdige Tradition zurückblicken, denn dieses Jahr jährt sich die Abschiebehaft zum 100. Mal. Anstatt sich der historischen Verantwortung zur Aufarbeitung bewusst zu werden, führt Deutschland die rassistische Praxis schonungslos weiter und baut sie nun noch weiter aus. In Niedersachsen zeigt sich diese politische Tendenz aktuell durch den Aufbau der Zentralen Abschiebebehörde (ZAB) in Hannover-Langenhagen, wo sich auch die niedersächsische Abschiebehaftanstalt befindet. Die ZAB soll nun Abschiebung noch weiter bürokratisieren, unpersönlicher gestalten und damit weiter entmenschlichen.cropped 100 entwurf

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt