Angriff auf die Zivilgesellschaft – 4. Regionalkonferenz

Angriff auf die Zivilgesellschaft. Umgang mit Unsicherheiten in Zeichen des Rechtsrucks.

Einladung zur vierten Regionalkonferenz am Samstag, den 18. Mai 2019

Immer häufiger werden zivilgesellschaftlich Engagierte, die sich für Demokratie und Menschenrechte stark machen, mit dem Vorwurf ausgesetzt, politisch nicht „neutral“ zu sein. Betroffen hiervon sind Lehrkräfte, engagierte Eltern, Schüler_innen und Träger_innen der politischen Bildungsarbeit. Auch Bündnisse und Initiativen, die sich gegen Rechts und antifaschistisch engagieren, sind ähnlichen Vorwürfen dieser Art ausgesetzt, da eine antifaschistische Positionierung an sich häufig als problematisch erachtet und mit Gewalt in Verbindung gebracht wird.

Was hat es mit dem „Neutralitätsgebot“ eigentlich auf sich? Kann politische Bildung und Arbeit für demokratische Kultur überhaupt „neutral“ sein? Mit welchen Herausforderungen, und Problemen müssen sich zivilgesellschaftlich Engagierte in Zukunft auseinandersetzen? Und wie können sie von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus für Demokratie unterstützt werden?

Mit diesen und weiteren Fragen möchten wir uns im Rahmen der vierten Regionalkonferenz auseinandersetzen und freuen uns auf einen interessanten Austausch.

Die Regionalkonferenz findet am Samstag, den 18. Mai 2019 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der IBIS Halle in Oldenburg (Klävemannstraße 14, 26122 Oldenburg) statt.

Die Anmeldung (mit Angabe des bevorzugten Workshops) ist bis zum 13. Mai möglich: rex@ibis-ev.de, 0441-92058281

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Die Kosten für die Anreise übernimmt – nach vorheriger Absprache – das Regionalbüro Nord/West der Mobilen Beratung Niedersachsen gegen Rechtsextremismus für Demokratie. Gefördert wird die Veranstaltung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben“ (in Kooperation mit dem Landesdemokratiezentrum Niedersachsen).

Einlassvorbehalt: Die Veranstalter_innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschen­verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

 

Alle Informationen finden Sie im Flyer zur Veranstaltung:

Vierte Regionalkonferenz

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