Angriff auf die Zivilgesellschaft – 4. Regionalkonferenz

Angriff auf die Zivilgesellschaft. Umgang mit Unsicherheiten in Zeichen des Rechtsrucks.

Einladung zur vierten Regionalkonferenz am Samstag, den 18. Mai 2019

Immer hรคufiger werden zivilgesellschaftlich Engagierte, die sich fรผr Demokratie und Menschenrechte stark machen, mit dem Vorwurf ausgesetzt, politisch nicht โ€žneutralโ€œ zu sein. Betroffen hiervon sind Lehrkrรคfte, engagierte Eltern, Schรผler_innen und Trรคger_innen der politischen Bildungsarbeit. Auch Bรผndnisse und Initiativen, die sich gegen Rechts und antifaschistisch engagieren, sind รคhnlichen Vorwรผrfen dieser Art ausgesetzt, da eine antifaschistische Positionierung an sich hรคufig als problematisch erachtet und mit Gewalt in Verbindung gebracht wird.

Was hat es mit dem โ€žNeutralitรคtsgebotโ€œ eigentlich auf sich? Kann politische Bildung und Arbeit fรผr demokratische Kultur รผberhaupt โ€žneutralโ€œ sein? Mit welchen Herausforderungen, und Problemen mรผssen sich zivilgesellschaftlich Engagierte in Zukunft auseinandersetzen? Und wie kรถnnen sie von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus fรผr Demokratie unterstรผtzt werden?

Mit diesen und weiteren Fragen mรถchten wir uns im Rahmen der vierten Regionalkonferenz auseinandersetzen und freuen uns auf einen interessanten Austausch.

Die Regionalkonferenz findet am Samstag, den 18. Mai 2019 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der IBIS Halle in Oldenburg (KlรคvemannstraรŸe 14, 26122 Oldenburg) statt.

Die Anmeldung (mit Angabe des bevorzugten Workshops) ist bis zum 13. Mai mรถglich: rex@ibis-ev.de, 0441-92058281

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Die Kosten fรผr die Anreise รผbernimmt โ€“ nach vorheriger Absprache โ€“ das Regionalbรผro Nord/West der Mobilen Beratung Niedersachsen gegen Rechtsextremismus fรผr Demokratie. Gefรถrdert wird die Veranstaltung vom Bundesministerium fรผr Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms โ€žDemokratie Lebenโ€œ (in Kooperation mit dem Landesdemokratiezentrum Niedersachsen).

Einlassvorbehalt: Die Veranstalter_innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehรถren, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenยญverachtende ร„uรŸerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschlieรŸen.

 

Alle Informationen finden Sie im Flyer zur Veranstaltung:

Vierte Regionalkonferenz

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