Ehrenamtliche schließen erfolgreich Kurs über Integrationsthemen ab

Wenn man Flüchtlinge ehrenamtlich unterstützen möchte, ist es hilfreich, wenn sich zu dem großen Herzen auch Fachwissen gesellt. So sahen das auch dreizehn Oldenburger_innen, die sich jetzt bei IBIS e.V. zur „Integrationslots_in“ ausbilden ließen.

Sie spendeten 50 Stunden ihrer Zeit, um an einer Qualifizierung für Ehrenamtliche teilzunehmen, die vom Land Niedersachsen nach der „Richtlinie Integrationslotsen“  gefördert wird. An zehn Unterrichtstagen, verteilt über zwei Monate, haben sie ihr Wissen vertieft – z.B. über Zuwanderung und dazugehörige Gesetze, über interkulturelle Kompetenz und Phasen im Migrationsprozess.

Am 15. Mai 2017 haben nun alle Teilnehmenden dieser Qualifizierung den Kurs erfolgreich abgeschlossen und in einer kleinen Feierstunde bei IBIS e.V.   von den Kursleiterinnen Maren Franz  und Janna von Deetzen ihr Zertifikat erhalten.
„Sie freuen sich  darüber, dass sie jetzt dieses gesammelte Grundwissen über Integration kennen und sich dadurch in der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten sicherer und kompetenter fühlen. Außerdem ist es schön, so viele Gleichgesinnte kennen zu lernen und mit ihnen eine Art Netzwerk zu bilden“ sagt Katharina Pytjew, zuständige Mitarbeiterin bei IBIS.

„Auch wenn die Flüchtlings-Zahlen zurück gegangen sind, gibt es immer noch viel zu tun“, ergänzt Klaus Fehrlage von der Flüchtlingshilfe Oldenburg.  „Für uns ist es natürlich auch optimal, wenn wir zur Bewältigung unserer Aufgaben auf dermaßen qualifizierte Ehrenamtliche zurückgreifen können. Sie werden in Zukunft den Schutzsuchenden in vielen Situationen helfen können: bei Behördengängen, der Anmeldung zu Integrationskursen, der Wohnungs- und Job-Suche, beim Zugang zu Kultur, Sport etc. oder bei der Integration in  eine funktionierende neue Nachbarschaft. Das kommt am Ende allen zugute.“

 

Foto:
v.l.n.r.:  Detlef Hacker, Petra Köchling, Lena Schepers, Verena Hohn, Sara Krohn, Rabea Grewe, Maja Harel, Gwendolyn Suhr, Jens Göttke, Hans-Paul Mößner, Maren Franz (Kursleiterin), Klaus Fehrlage (Flüchtlingshilfe Oldenburg).  Nicht auf dem Foto: 3 Teilnehmende und  Janna von Deetzen (Kursleiterin)
© IBIS e.V.

 

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt