Fortbildung für Lehrkräfte: Traumasensibler Unterricht

Am kommenden Wochenende findet bei IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V. in Oldenburg eine Schulung für Lehrkräfte in Integrationskursen zum Thema ,,Traumasensibler Unterricht‘‘ statt. Sie richtet sich vor allem an Lehrkräfte, die Integrationskurse leiten, aber auch an andere Unterrichtende.

Ungefähr die Hälfte der Menschen, die aus Kriegsgebieten fliehen, hat wiederholt schwere seelische und körperliche Belastungen erlebt. Als Folge der schrecklichen Erlebnisse können Ängste, Panikattacken, Stimmungsschwankungen, Vermeidungs- und Suchtverhalten auftreten. Durch die jetzt angebotene IBIS – Fortbildung werden Lehrer_innen in Integrationskursen dafür sensibilisiert, Traumata bei Geflüchteten früh zu erkennen. So können sie besser auf betroffene Personen eingehen und mit ihnen wirksame Strategien entwickeln, um mit dem Erlebten umzugehen.

Wenn Lehrkräfte im Erkennen von Traumata geschult sind, kann bereits ein Integrationskurs zu einem stabileren Alltag beitragen und zu einer Grundlage für ein besseres Miteinander mit Geflüchteten werden.

IBIS e.V. bietet zu diesem Thema in den kommenden Monaten drei Schulungen an, von denen die ersten beiden bereits ausgebucht sind. Aufgrund der großen Nachfrage sind weitere Termine geplant. In der Nachmittagsfortbildung vom 24.04. bis 27.04.17 jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr sind noch Plätze frei.

Referent der Seminare im Februar, März und April ist Marek Spitczok von Brisinski, Dipl. – Soziologe aus Berlin.

Die Fortbildungen sind vom BAMF anerkannt. Die Teilnahmegebühr beträgt 200€ und wird für aktive Lehrkräfte komplett vom BAMF erstattet.

Mehr Information zu der Fortbildungsreihe gibt es bei IBIS e.V. bei der Mitarbeiterin Freyja Pe von Rüden unter der Telefonnummer 0441 – 40 83 988.

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know? 

Asylsuchende und ihre Familien können Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen. Die Kosten werden über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt übernommen (§ 3 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. §§ 34, 34a, 34b

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt