Auch in der Schule sind Sie rechtlich gegen Diskriminierung geschützt. Zum Beispiel über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Möglicherweise hat auch die Schule Richtlinien gegen Diskriminierung. Bei erlebter Diskriminierung oder Gewalt sollten Sie sich an Vertrauenslehrkräfte oder Sozialarbeiter_innen wenden, um mit diesen das weitere Vorgehen zu besprechen. Gerne beraten wir Sie auch kostenlos und vertraulich bei IBIS e.V.
Auch in Freizeiteinrichtungen sind Sie gesetzlich gegen Diskriminierung geschützt. Wenn Sie Diskriminierung erfahren, können Sie Folgendes tun: Sie können das Gespräch suchen mit der Person, die Sie diskriminiert hat und den Vorfall ansprechen. Versuchen Sie möglichst sachlich die Situation zu beschreiben. Hören Sie sich die Darstellung Ihres Gegenübers an. Vielleicht können Sie so bereits eine Lösung finden.
Wenn Sie Unterstützung wünschen, können Sie sich z. B. an die Antidiskriminierungsstelle von IBIS e.V. wenden oder eine ähnliche Einrichtung in Ihrer Nähe. Hier erhalten Sie eine fachliche Beratung, wie Sie (rechtlich) vorgehen können und werden bei Gesprächen etc. unterstützt. Auf unserer Seite „Wissenswertes“ finden Sie weitere Beratungsstellen.
Wenn Sie weitere Schritte unternehmen, wie z. B. das Gespräch mit Verantwortlichen suchen, tun Sie dies (altersgerecht) nur in Absprache mit Ihrem Kind. Entscheiden Sie alles gemeinsam mit dem Kind. Achten Sie auf die Wünsche und Bedürfnisse Ihres Kindes. Wenn Sie Unterstützung wünschen, können Sie sich z. B. an die Antidiskriminierungsstelle von IBIS e.V. wenden oder an eine ähnliche Einrichtung in Ihrer Nähe.