Fachtagung am 19. und 20.11.2019 bei IBIS e.V. „Beratung und Betreuung von (unbegleiteten) minderjährigen Flüchtlingen: Zwischen Kindeswohl und neuen Abschieberegeln – 30 Jahre Kinderrechtskonvention“

Auch in diesem Jahr veranstaltet IBIS e.V. in Zusammenarbeit mit dem Verband Interkulturelle Arbeit VIA e.V. eine Fachtagung zur Lebenssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF).

Am 20.11.2019 wird die UN-Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt – darin werden geflüchteten Minderjährigen dieselben Rechte und dieselbe Schutzbedürftigkeit wie allen anderen Kindern zugesprochen. Gleichzeitig verschärfen sich die Asyl- und Abschiebegesetze in Deutschland. Der sensible Umgang mit (unbegleiteten) minderjährigen Flüchtlingen angesichts dieses Spannungsfeldes – zwischen Kindeswohl und neuen Abschieberegeln – ist das zentrale Thema der Fachtagung, die sich mit diesen und mehr Fragen auseinandersetzt: Wie können junge Menschen in dieser Situation unterstützt werden? Wie kann mit Hoffnungslosigkeit angesichts unsicherer Zukunftsperspektiven umgegangen werden? Welche rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten gibt es?

Die Fachtagung richtet sich an alle Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die mit geflüchteten minderjährigen und jungen Erwachsenen zusammenarbeiten, sowie alle weiteren Interessierten, die in dem Arbeitsfeld tätig sind oder es werden wollen. Weitere Informationen zum zweitägigen Programm können dem Flyer entnommen werden.

Die Anmeldegebühr für die Fachtagung beträgt 80 Euro (bzw. 50 Euro ermäßigt). Anmeldeschluss: 15.11.2019

Verbindliche Anmeldung per E-Mail an veranstaltung@ibis-ev.de

Mehr Informationen zur Anmeldung und zum genauen Programm finden Sie im Programmflyer VIA-Fachtagung_19.-20.11.19_Flyer.

Für Rückfragen stehen wir gerne per Mail oder telefonisch zur Verfügung (0441-92058240).

Teilen:

Mehr Beiträge

Menschen mit Behinderung

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf eine bedarfsgerechte Unterbringung während des Asylverfahrens. Unter Umständen kann die Pflicht aufgehoben werden, in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen zu müssen. Es ist möglich, sich

Medizinische Versorgung im Asylverfahren

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Das BAMF stellt in seinem Konzept zur “Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren” fest: Im Sinne von Artikel 21 der Aufnahmerichtlinie “ist die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe, einschließlich erforderlichenfalls einer

Jetzt anmelden für einen Hauptschulabschluss-Kurs bei IBIS e.V.

Hauptschulabschlusskurs

Der Hauptschulabschlusskurs geht vom 12. August 2024 bis zum 27. Juni 2025. Die Unterrichtszeiten sind montags bis donnerstags 8.15-14.00 Uhr und freitags 8.15-13.00 Uhr. Was bietet der Hauptschulabschluss-Kurs bei IBIS

Beurteilung durch das BAMF

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Informationen über die Anhörung (Interview) im Asylverfahren gibt es in diesem Video. In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen gibt es Asylverfahrensberatung. Diese berät zu den Themen: Ablauf des Asylverfahrens, Rechte in

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche