So wurde entschieden, dass der Gesetzgeber bis Ende 2018 eine Regelung geschaffen haben muss, die dafür Sorge trägt, dass alle Menschen bezüglich ihrer Geschlechtseinträge auf Ausweispapieren gleichgestellt werden. Das bedeutet, entweder muss ab dann von Gesetzes wegen auf Geschlechtseinträge verzichtet werden oder aber es muss ein drittes Geschlecht eingeführt werden.
Bereits jetzt besteht die Möglichkeit die Bezeichnung “fehlende Angabe” eintragen zu lassen. Diese Möglichkeit ist aber keine positive Angabe, lässt also andere Formen von Geschlechtlichkeit als männlich oder weiblich nicht sichtbar werden. Durch die Neuregelung soll auch das Persönlichkeitsrecht von Menschen, die sich nicht in die bestehenden Geschlechtskategorien einordnen können oder wollen geschützt werden. Diese Entscheidung ist längst überfällig und ein wichtiges Signal auf dem Weg zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Menschen.