Erlasse des niedersächsischen Innenministeriums schaffen eine gefährliche Schutzlücke und geben viele Betroffene zur Abschiebung frei
Oldenburg, 28.10.2026
IBIS e.V. fordert das niedersächsische Innenministerium auf, die Erlasse vom 5. und 18. August 2026 zurückzunehmen, da sie das Härtefallverfahren de facto aushebeln.
Die neuen Vorgaben der Landesregierung beseitigen den bislang vorgesehenen Schutz während der Vorprüfung einer Härtefalleingabe. Abschiebungen können nun bereits eingeleitet werden, obwohl noch nicht entschieden ist, ob sich die Härtefallkommission mit dem Einzelfall befassen wird.
„Eine Härtefallprüfung muss tatsächlich stattfinden können. Wer rechtzeitig eine Härtefalleingabe stellt, darf nicht abgeschoben werden, bevor über die Annahme dieser Eingabe entschieden wurde. Andernfalls kann das Verfahren seinen humanitären Zweck nicht erfüllen“, erklärt Hendrik Lammers, Referent für Asyl- und Migrationspolitik bei IBIS e.V.
Forderungen von IBIS e.V.
IBIS e.V. fordert die niedersächsische Landesregierung auf,
- die Erlasse vom 5. und 18. August 2026 zurückzunehmen;
- bis zur Entscheidung über die Annahme einer rechtzeitig eingereichten Härtefalleingabe einen verlässlichen Schutz vor Abschiebung zu gewährleisten;
- Menschen in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen ausreichend Zeit zur Klärung einer möglichen Aufenthaltsperspektive einzuräumen und ihren Aufenthalt solange grundsätzlich zu dulden;
- den Zugang zur Härtefallkommission nicht durch zusätzliche formale Ausschluss- oder Nichtannahmegründe weiter einzuschränken;
- Menschen aus bedrohten Minderheiten wirksam zu schützen und ihre individuelle Gefährdung sorgfältig zu prüfen;
- die Härtefallkommission, die Geschäftsstelle und die unabhängigen Beratungsstrukturen personell und organisatorisch zu stärken;
- die geplante Änderung der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung frühzeitig offenzulegen und transparent zu beraten.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.



