Mann erhält Entschädigung – Erfolg in der Antidiskriminierungsberatung im Landkreis Friesland

Mann erhält Entschädigung
Erfolgreiches Beschwerdeverfahren im Landkreis Friesland: Öffentliche Stelle räumt Diskriminierung im Bewerbungsverfahren ein und zahlt Wiedergutmachung.

Ein Mann aus dem Landkreis Friesland hat sich im Herbst 2024 bei einer öffentlichen Stelle beworben und wurde, trotz passender Qualifizierung, nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Seit einem Unfall hat er eine Behinderung und sitzt im Rollstuhl.

Nach Ablehnung seiner Bewerbung wendete der Betroffene sich zunächst an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die dann an die Antidiskriminierungsberatung bei IBIS e.V. im Landkreis Friesland verwies. Dort unterstützt unsere Beraterin Dr. Barbara Peron Personen im Kampf gegen verschiedenste Arten der Diskriminierung. Über diesen Fall berichtet sie: “Er wollte unbedingt Gerechtigkeit haben und für die eigene Qualifikation anerkannt werden.”

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, dass Menschen beispielsweise auf Grund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts und wegen einer Behinderung nicht diskriminiert werden dürfen. Zusätzlich gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) Regelungen für Arbeitgeber_innen-Pflichten bei schwerbehinderten Menschen. So regelt §165 SGB IX, dass Menschen mit Behinderung zu einem Vorstellungsgespräch bei öffentlichen Arbeitgeber_innen eingeladen werden müssen, wenn eine passende inhaltliche Qualifikation vorliegt.

Anfang November 2024 reichte der Klient mit Hilfe der Antidiskriminierungsberatung einen Beschwerdebrief ein und forderte eine außergerichtliche Geltendmachung seiner Diskriminierung. Kurz vor Weihnachten gab es die Antwort. Der Arbeitgeber stimmte dem außergerichtlichen Verfahren zu und der Mann erhielt im Januar 2025 eine Zahlung von 8.000€. Laut Peron ist diese sehr hohe Summe gezahlt worden, da die Diskriminierung so offensichtlich war.

“Den meisten Menschen, die sich an uns wenden, geht es um die Anerkennung ihrer Diskriminierung, weil die eigenen Erfahrungen oft kleingeredet werden”, sagt Peron nach diesem Erfolg. In den vielen Fällen zeige das Vorgehen gegen Diskriminierung Wirkung.

Leider sind Fälle, wie dieser kein Einzelfall. Durch strukturelle Formen der Diskriminierung haben Personen mit einer Behinderung es auf dem Arbeitsmarkt schwerer als gleich qualifizierte Personen ohne eine Behinderung. Wir hoffen, dass durch die kontinuierliche Sichtbarmachung von Diskriminierung immer mehr Reflexionsprozesse in Institutionen angestoßen werden.

Weiterführende Links

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