Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Auf Antrag können Asylsuchende finanzielle Unterstützung bekommen für die Erstausstattungen von Neugeborenen. Hierzu gehören zum Beispiel Kleidung, Kinderwagen und ein Kinderbett.

Der Mehrbedarf wird gewährt für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt (§ 2 AsylbLG, § 30 SGB XII). Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt gestellt.

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