Wusstest du? Savais-tu? Did you know? 

Herkunftssprachlicher Infopost

Wenn du minderjährig (unter 18 Jahre alt) und nach Deutschland geflohen bist, bekommst du besondere Unterstützung.

Dazu gehört eine Betreuung durch eine/n Vormund/Vormünderin.

Mit dieser Person kannst du über deine Rechte sprechen. Oft ist es gut, zusätzlich mit einer Beratungsstelle über deine Fluchtgründe zu reden und die Anhörung auf Asyl vorzubereiten. Manchmal ist es sinnvoll, bis zur Volljährigkeit zu warten, bis ein Asylantrag gestellt wird. Manchmal ist es besser, den Asylantrag vor der Volljährigkeit zu stellen. Welche Entscheidung besser ist, kommt auf die Situation jeder Einzelperson an. Dafür ist es gut, die Beratung von einer Fachstelle zu besuchen.

Mehr Informationen findest du unter den folgenden Links:

Basiswissen Asyl

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