Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Herkunftssprachlicher Infopost

In ยง4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird festgehalten, dass Schutzimpfungen zur Verhรผtung und Frรผherkennung von Krankheiten fรผr Asylsuchende angeboten werden mรผssen.

Dafรผr richten sich Menschen im Asylverfahren an das Sozialamt in der Kommune, wenn sie keine Gesundheitskarte haben.

Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung fragen beim Arzt/ร„rztin nach, die direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung arbeiten.

Quelle:

Bundeszentrale fรผr politische Bildung

Bundesgesundheitsministerium

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