Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

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In §4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wird festgehalten, dass Schutzimpfungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten für Asylsuchende angeboten werden müssen.

Dafür richten sich Menschen im Asylverfahren an das Sozialamt in der Kommune, wenn sie keine Gesundheitskarte haben.

Menschen in der Erstaufnahmeeinrichtung fragen beim Arzt/Ärztin nach, die direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung arbeiten.

Quelle:

Bundeszentrale für politische Bildung

Bundesgesundheitsministerium

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