“Was sind die wichtigsten Rechte von Asylsuchenden im Asylverfahren?” – Darüber informierte Rechtsanwältin Julia Monecke am 16.11.23 bei IBIS e.V. in Oldenburg – im Rahmen unseres Netzwerkprojekts AMBA+.
Vulnerable Asylsuchende haben laut EU-Aufnahmerichtlinie beispielsweise das Recht, von eine_r Sonderbeauftragte_n zu den Fluchtursachen befragt zu werden. Die Sonderbeauftragten werden vom BAMF beispielweise für Folteropfer oder für unbegleitete minderjährige Asylsuchende eingesetzt. Sie haben bestimmte Schulungen absolviert und müssen auf die besonderen Schutzbelange von Geflüchteten in ihrer Gesprächsführung und dem Ablauf der Anhörung achten. Wichtige Rechte von Asylsuchenden sind außerdem der rechtsstaatliche Schutz, gegen eine Ablehnung auf Asyl Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht einlegen zu können. Hinweise darauf finden sich in der Rechtsmittelbelehrung im Ablehnungsbescheid. Dies sind Beispiele für Infos, die in der Unterstützung von Asylsuchenden wichtig sind. Hilfreich ist, wenn Berater_innen ihre Arbeitspraxis reflektieren und ständig verbessern. Deshalb sprachen wir im zweiten Teil der Schulung anonymisiert über Erfahrungen mit Fällen.
Bei Fragen rund um das Thema Asyl und Rechte von Asylsuchenden steht das Team von IBIS e.V. Ihnen telefonisch zur Verfügung. Wir beraten auch andere Berater_innen sowie Ehrenamtliche in unserer “kollegialen Fallberatung” jeden Freitagvormittag. Näheres dazu finden Sie auf unserer Homepage www.ibis-ev.de oder einfach mit einem Anruf in unserer Zentrale unter 0441 920 582 10.