Mehr Schutz vor Diskriminierung durch die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat 2006 in Kraft. Es regelt den Schutz vor Diskriminierung. Seit Inkrafttreten wurde das AGG inhaltlich nicht verรคndert. 2016 wurde es schlieรŸlich รผberprรผft. Die Untersuchung ergab, dass das Gesetz rechtlich und im Hinblick auf die praktische Umsetzung verbessert werden muss, denn viele Formen der Diskriminierung werden bisher noch nicht vom AGG abgedeckt.

Die Unabhรคngige Bundesbeauftragte fรผr Antidiskriminierung Ferda Ataman schlรคgt eine Reform des AGG vor, die 19 MaรŸnahmen beinhaltet. Die MaรŸnahmen sind unter anderem:

Die Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale in ยง 1 AGG um โ€žStaatsangehรถrigkeitโ€œ, โ€žsozialer Statusโ€œ und โ€žfamiliรคre Fรผrsorgeverantwortungโ€œ. Bis jetzt lauten die Merkmale โ€žRasseโ€œ, โ€žethnische Herkunftโ€œ, โ€žGeschlechtโ€œ, โ€žReligionโ€œ, โ€žWeltanschauungโ€œ, โ€žBehinderungโ€œ, โ€žAlterโ€œ, und โ€žsexuelle Identitรคtโ€œ. Die Formulierung โ€žaus Grรผnden der Rasseโ€œ soll ersetzt werden durch โ€žaufgrund rassistischer Zuschreibungenโ€œ.

Die Erleichterung von Klagemรถglichkeiten: Auch Antidiskriminierungsverbรคnde und die Antidiskriminierungsstelle sollen klagen dรผrfen. Die Fristen, in denen Menschen Ansprรผche wegen Diskriminierung fordern dรผrfen, sollen von 2 auf 12 Monate verlรคngert werden.

Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs in ยง 2 AGG auf staatliches Handeln: z. B. der Bundespolizei, des Jobcenters oder gesetzlicher Renten- und Krankenversicherungen. Bisher regelt das AGG nur Diskriminierungen im Rechtsverkehr zwischen Privaten, wie im Arbeitsleben und bei sogenannten Massengeschรคften in der Privatwirtschaft.

Das Grundlagenpapier, in dem Ferda Ataman die MaรŸnahmen fรผr die Reform vorschlรคgt, finden Sie hier.

Wenn Sie selbst Diskriminierung erfahren haben, dann melden Sie sich gerne bei der Antidiskriminierungsberatung von IBIS e.V.

Telefonisch im Landkreis Friesland unter 04422 6013607

Telefonisch im Landkreis/Stadt Oldenburg: 0441 920582 -28/-84

oder per E-Mail an ads@ibis-ev.de

Die Beratung ist auch online mรถglich.

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