Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat 2006 in Kraft. Es regelt den Schutz vor Diskriminierung. Seit Inkrafttreten wurde das AGG inhaltlich nicht verรคndert. 2016 wurde es schlieรlich รผberprรผft. Die Untersuchung ergab, dass das Gesetz rechtlich und im Hinblick auf die praktische Umsetzung verbessert werden muss, denn viele Formen der Diskriminierung werden bisher noch nicht vom AGG abgedeckt.
Die Unabhรคngige Bundesbeauftragte fรผr Antidiskriminierung Ferda Ataman schlรคgt eine Reform des AGG vor, die 19 Maรnahmen beinhaltet. Die Maรnahmen sind unter anderem:
Die Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale in ยง 1 AGG um โStaatsangehรถrigkeitโ, โsozialer Statusโ und โfamiliรคre Fรผrsorgeverantwortungโ. Bis jetzt lauten die Merkmale โRasseโ, โethnische Herkunftโ, โGeschlechtโ, โReligionโ, โWeltanschauungโ, โBehinderungโ, โAlterโ, und โsexuelle Identitรคtโ. Die Formulierung โaus Grรผnden der Rasseโ soll ersetzt werden durch โaufgrund rassistischer Zuschreibungenโ.
Die Erleichterung von Klagemรถglichkeiten: Auch Antidiskriminierungsverbรคnde und die Antidiskriminierungsstelle sollen klagen dรผrfen. Die Fristen, in denen Menschen Ansprรผche wegen Diskriminierung fordern dรผrfen, sollen von 2 auf 12 Monate verlรคngert werden.
Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs in ยง 2 AGG auf staatliches Handeln: z. B. der Bundespolizei, des Jobcenters oder gesetzlicher Renten- und Krankenversicherungen. Bisher regelt das AGG nur Diskriminierungen im Rechtsverkehr zwischen Privaten, wie im Arbeitsleben und bei sogenannten Massengeschรคften in der Privatwirtschaft.
Das Grundlagenpapier, in dem Ferda Ataman die Maรnahmen fรผr die Reform vorschlรคgt, finden Sie hier.
Wenn Sie selbst Diskriminierung erfahren haben, dann melden Sie sich gerne bei der Antidiskriminierungsberatung von IBIS e.V.
Telefonisch im Landkreis Friesland unter 04422 6013607
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