Nur 4,1 % der Schutzsuchenden mit einem potenziellen Versorgungsbedarf werden in Deutschland durch die Psychosozialen Zentren (PSZ) versorgt. Die Leistungsträger im Gesundheits- und Sozialsystem kommen nur zu 6% für ihre Versorgungsangebote auf.
Damit kommt Deutschland seinen Verpflichtungen aus der am 26.6.1987 in Kraft getretenen UN-Antifolterkonvention in keiner Weise nach. Die BAfF erwartet, dass sich diese untragbare Situation angesichts der gefährlicheren Fluchtwege infolge der Reformen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) weiter zuspitzt und fordert Veränderungen auf europäischer, nationaler und Länderebene.
Zum internationalen Tag der Unterstützung von Folterüberlebenden veröffentlicht die BAfF, der Dachverband der 47 Psychosozialen Zentren für Überlebende von Folter, Flucht und Gewalt, ihren neusten Versorgungsbericht.