Rückblick Fachtag „Voneinander lernen“ bei IBIS e.V.

Am 21.6.2019 lud IBIS e.V. zu einem Fachtag mit dem Thema „Ehrenamtliche in der Spracharbeit mit Geflüchteten“ ein. Dieser Fachtag stand im Rahmen des Erasmus-Projekts „Volunteers in language learning with refugees“. An diesem Projekt nimmt – neben Organisationen aus Wien, London, Kopenhagen und Leuwen (Bel), deren Schwerpunkt auf Flüchtlingsarbeit und Sprachvermittlung liegt- auch IBIS e.V. teil.

Nachdem vier Praxisprojekte, darunter auch der neue „Sprachtreff“ bei IBIS e.V., vorgestellt wurden, ging es in Kleingruppen um Projekte und Ideen zum Thema sowie um die Zusammenarbeit von Trägern, Lehrkräften und Ehrenamtlichen.

Nach der Mittagspause im Café IBIS folgten vier Workshops mit den Themen „Koordination Ehrenamt“, „Sprachcafés“, „Methodische Impulse in der Sprachvermittlung“ und „Besondere Aspekte des Sprachlernens bei Geflüchteten“.

Anschließend wurden Ergebnisse der Workshops im Plenum präsentiert.  Zum Ende des Treffens hin wurden nochmals Zustandsbeschreibungen und Perspektiven der Spracharbeit diskutiert.

Am Fachtag nahmen 40 externe Gäste (niedersachsenweit) und 10 IBIS-Mitarbeiter_innen teil. Die Teilnehmenden zeigten sich sehr zufrieden mit dem Präsentierten und der Möglichkeit des Austausches und Vernetzung zum Thema und wünschten sich eine Folgeveranstaltung im kommenden Jahr.

Fachtag Voneinader Lernen

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know? 

Asylsuchende und ihre Familien können Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen. Die Kosten werden über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt übernommen (§ 3 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. §§ 34, 34a, 34b

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt