IBIS e.V. und Flüchtlingsrat protestieren gegen Streichung der kostenfreien Busanbindung für Asylsuchende aus Blankenburg

Land Niedersachsen soll Finanzierung wiederaufnehmen

Die Landesregierung zieht sich aus der Verantwortung. Sie erklärt, die Entscheidung über eine kostenfreie Busanbindung sei eine „freiwillige Leistung“ des Landes gewesen, deren Fortsetzung den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern „vor Ort“ obliege. IBIS e.V. und Flüchtlingsrat Niedersachsen protestieren gegen diese Entscheidung, die viel darüber aussagt, was von der 2015 ausgerufenen „Willkommenskultur“ heute noch übrig ist. Ohne handfeste positive Konsequenzen für die Geflüchteten verkommt sie zu einer Leerformel.

Die Erstaufnahmeeinrichtung im Kloster Blankenburg ist ein abgelegener Ort. Die zugewiesenen Asylsuchenden werden dort sieben Kilometer von der Oldenburger Innenstadt entfernt untergebracht.

Seit dem 1. Oktober 2015 förderte das Land Niedersachsen daher kostenfreie Busfahrten für die Bewohner_innen zwischen Blankenburg und der Innenstadt von Oldenburg – als „Beitrag der Landesregierung zur Willkommenskultur“, so der damalige Verkehrsminister Olaf Lies (SPD). Diese Förderung wurde zum 30. November 2018 beendet.

Nun bekräftigte die Landesregierung (SPD/CDU) in ihrer Antwort vom 26. März 2019 auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag (Drucksache 18/3354) ihre Haltung: Die Finanzierung der kostenlosen Beförderung sei ohnehin eine freiwillige Leistung der Landesregierung gewesen, für die es keine gesetzliche Pflicht gegeben habe. Außerdem geht sie von einer „zunehmenden finanziellen Belastung des Landes für die Gewährleistung der kostenlosen ÖPNV-Beförderung“ aus.

Diese Begründung halten wir für nicht sehr stichhaltig. Da die Sammelunterkunft in Blankenburg eine Erstaufnahmeeinrichtung ist, die in der Hand des Landes Niedersachsen liegt, sehen wir die Zuständigkeit für die Kostenübernahme in Hannover. Wir fordern das Land Niedersachsen dazu auf, Gespräche mit der Stadt Oldenburg und dem Busanbieter VWG zu suchen und die Finanzierung der Busfahrten zwischen Blankenburg und Oldenburg wiedereinzuführen.

Streichung hat große Nachteile für Asylsuchende aus Blankenburg

Mit ihrer Haltung bringt die Landesregierung vor allem ihr fehlendes Verständnis für die Bedürfnisse der betroffenen Menschen in Blankenburg zum Ausdruck. Außerdem zeigt sie damit migrationspolitische Kurzsichtigkeit.

Um am sozialen Leben teilnehmen und Kontakte knüpfen zu können, brauchen die Bewohner_innen die Anbindung an die Stadt Oldenburg. Fast alle gesellschaftlichen Angebote – Bildung, Beratung, Gesundheitsversorgung, Kulturelles – können nur dort wahrgenommen werden.

Asylsuchende müssen oftmals viele Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Die Lebensbedingungen innerhalb der ersten Monate nach der Flucht sind für die gesellschaftliche Anbindung von hoher Bedeutung. Es braucht Möglichkeiten der sozialen Teilhabe, damit sich Bildungschancen entwickeln, soziale Kontakte geknüpft und eigene Rechte vertreten werden können. Die räumliche Isolation ist dabei hinderlich – denn sie bedeutet soziale Isolation. Für traumatisierte Geflüchtete und für Kinder ist dies besonders folgenreich.

Asylsuchende können sich den Bus nach Oldenburg nicht leisten

Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht – im Rahmen der bereits unter dem Arbeitslosengeld-II liegenden Leistungen – einen Betrag von lediglich 25,49€ für die Nutzung von Verkehrsmitteln vor. Der Preis für ein Einzelticket im Raum Oldenburg beträgt 2,50€, Monatstickets kosten 57€. Insofern überrascht es nicht, dass das Café-IBIS und die Flüchtlingsberatung von IBIS e.V. nach der Streichung weniger besucht werden. Die Geflüchteten können sich die Busfahrten in die Stadt schlichtweg nicht leisten.

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Informationen über die Anhörung (Interview) im Asylverfahren gibt es in diesem Video. In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen gibt es Asylverfahrensberatung. Diese berät zu den Themen: Ablauf des Asylverfahrens, Rechte in

„Vielfalt vereint“

Am Mittwoch den 17. April war bei IBIS e.V. der Fotograf Johannes Bichmann für sein Projekt „Vielfalt vereint“ zu Gast. Es ging darum, „Gesicht zu zeigen“ – für Demokratie und

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Das BAMF richtet sich im Asylverfahren im Umgang mit vulnerablen Asylsuchenden nach der “Aufnahmerichtlinie” und der “Verfahrensrichtlinie”. Daraus leiten sich “besondere Verfahrensgarantien” ab. Beim BAMF gibt es folgende Sonderbeauftragte für

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche