Fachtag: Angekommen – aber sicher?!

26.7.2023 Änderung des Beitragsbildes. Wir entschuldigen uns für die versehentliche Nutzung einer Flagge, die zunächst queer-positiv erschien, jedoch von neonazistischen Gruppen für Stimmungmache gegen die Rechte der LGBTIQ*-Community genutzt wird. Wer genaueres zur Nutzung von LGBTIQ*-Symbole durch Rechtsradikale lesen will, kann hier mehr dazu lesen.

Fachtag zur sensiblen Beratung und Unterstützung von queeren Geflüchteten

Für viele Geflüchtete, besonders LSBTI* (Lesben, Schwule, Bi-, Trans*- und Inter*-Personen), stellt die Ankunft in Deutschland noch längst kein sicheres Ankommen dar, denn sie sind nicht nur vor Krieg, gewaltsamen Konflikten oder Armut geflohen, sondern auch vor Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität. – Wie geht es für diese Menschen in Deutschland weiter?

Queere Geflüchtete können aufgrund ihrer Herkunft sowie ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität häufig Mehrfachdiskriminierungen in Deutschland ausgesetzt sein. Zudem werden sie mit langwierigen Asylverfahren konfrontiert, bei denen sie möglichst detailliert über ihre diskriminierenden Erfahrungen im Herkunftsland berichten sollen. Dadurch ist für viele auch in Deutschland ihr unsicherer Weg noch nicht vorbei. Wie kann das verändert werden?

Während des Fachtages sollen die Teilnehmenden für den Umgang mit queeren Geflüchteten sensibilisiert werden. Wie schaffe ich ein offenes und zugleich sicheres Umfeld? Welche Strukturen gibt es vor Ort, die dabei unterstützen können? Welche Strukturen könnten dem im Weg stehen? Bin ich möglicherweise ein Teil davon? Wie kann ich für queere Geflüchtete ein sicheres Ankommen ermöglichen? – Diese und weitere Fragen sollen in Vorträgen und Workshops diskutiert und Lösungen erarbeitet werden.

Der Fachtag richtet sich an alle, die geflüchtete Menschen haupt- oder ehrenamtlich beraten, begleiten oder unterstützen.

Ablaufplan:

09:30 – Ankommen der Teilnehmenden

10:00 – Begrüßung Uwe Erbel (Geschäftsführer IBIS e.V.)

10:15 – Einführungsvortrag

Kadir Özdemir (Niedersächsische Vernetzungsstelle für die Belange der LSBTI-Flüchtlinge – NVBF)

Ein intersektionaler Ansatz: LSBTI* sensible und rassismuskritische Arbeit mit Geflüchteten

12:00 – Mittagspause

13:00 – Kleingruppenphase:

  1. Prof Dr. Marc Thielen (Universität Hannover)

Workshop: Institutionelle und lebensweltliche  Erfahrungen queerer Geflüchteter in Deutschland

  1. Freyja Pe* von Rüden (Trans*Beratung Weser-Ems)

Workshop: Frau? | Mann?  Trans*geschlechtlichkeit in der Flüchtlingsarbeit

  1. Ali Naki Tutar (Rat und Tat e.V., Bremen)

Input: Das unsichtbare Gesicht der Flucht – Queere Geflüchtete zwischen Ankommen und Marginalisierung

  1. Ellen Kiebacher (Aidshilfe Oldenburg)

Input: Queer Refugees Oldenburg – zur Situation von LSBTI* Geflüchteten in Oldenburg und dem Umland

15:15 –  Kaffeepause

15:30 – Diskussion und Austausch

16:30 – Ausklang

Anmeldung:

Verbindliche Anmeldung per E-Mail an: veranstaltung@ibis-ev.de

Teilnahmegebühr (inkl. Mittagessen): 35€ regulär, 20€ ermäßigt

Anmeldeschluss: 22.05.2019

Überweisung an:

IBIS e.V.

IBAN:  DE13 2805 0100 0000 4317 59

BIC: SLZODE22XXX

Betreff:  Fachtag + Name

Veranstaltungsort:

IBIS e.V. (Halle und Seminarräume) Klävemannstraße 16, 26122 Oldenburg

Kontakt:

IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle e.V.

Ansprechperson: Juliane Samide

Klävemannstraße 16

26122 Oldenburg

Tel: 0441 – 92058252

E-Mail: veranstaltung@ibis-ev.de

www.ibis-ev.de

Die Veranstaltung wird organisiert von IBIS Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. im Rahmen des Projektes „AMBA – Aufnahmemanagement und Beratung für Asylsuchende in Niedersachsen“.

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt