Aktuelle Broschüre des AMBA-Netzwerkes veröffentlicht

IBIS e.V. ist Teil des AMBA-Netzwerkes – ,Aufnahmemanagement und Beratung für Asylsuchende in Niedersachsen‘. Eine Beschreibung der aktuellen Situation der Aufnahme von Geflüchteten im Bundesland Niedersachsen und daraus abgeleitete Forderungen in Richtung Politik, Verwaltung und soziale Praxis findet sich in der Broschüre „Unterstützen, Beraten und Stärken. Das Netzwerk AMBA und die Aufnahme von Geflüchteten in Niedersachsen“.

Alle weiterführenden Informationen können der nachfolgenden Broschüre entnommen werden: 2018_01_AMBA_Unterstützen_Beraten_Stärken

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt