Einfach: zusammen! Offene Tür bei IBIS e.V. und Blauschimmel Atelier

Einmal im Jahr – während der Oldenburger Inklusionswochen – öffnen das Blauschimmel Atelier und IBIS-Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. ihre Türen und laden alle Oldenburger_innen herzlich ein.

Wer wissen möchte, was IBIS e.V. und das Blauschimmel Atelier e.V.  in ihrem Arbeitsalltag machen, kann die beiden Vereine  am Freitag, den 12. Mai 2017 zwischen 15 und 20 Uhr in der Klävemannstr. 16 besuchen.

Neben den Informationen über die Arbeit  erwartet die Besucher_innen  ein reichhaltiges Programm: von 15 bis 18 Uhr gibt die Möglichkeit, an einem „Kunst-Workshop à la carte“  oder einem Quiz der neuen „Beratungsstelle gegen Rechts“ teilzunehmen. Man kann dabei sein, wenn die Kinder sich fürs „Kinder-Action-Theater“ verkleiden oder  bei einer Mitmachaktion „Arrival Cities“, in der es um die zukünftige Gestaltung der City geht.

IBIS-Flüchtlingsberater_innen werden bei Kaffee und Kuchen als „Lebendiges Buch“ von ihrer Arbeit erzählen und freche Phantasiefiguren aus der Blauschimmel Werkstatt als „Masken Walk-Acts“ durch das Haus geistern. Außerdem ist das Flüchtlingscafé geöffnet und lädt herzlich dazu ein, am Nachmittag  in entspannter Atmosphäre an Essen und Gesprächen teilzunehmen.

Im Abendprogramm bietet der Chor Gonzola ein gemeinsames Singen an, und die Inklusive Improshow „Donnerstagsblaustelle“ und „Wat Ihr Wollt“ werden es auf der Bühne krachen lassen.

Ein Tag, der das Motto der Inklusion lebendig abbildet: wichtig ist immer wieder, dass man „einfach: zusammen“ sein kann und das gemeinsame Tun Freude macht.

Flyer Tag der offenen Tür 2017

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt