38 Organisationen appellieren an die Bundesregierung für das Grundrecht auf Asyl einzustehen.
Am 15. und 16. Oktober trifft sich der Europäische Rat um erstmals über Vorschläge zu diskutieren die vorsehen das Asylrecht in bestimmten Situationen auszusetzen.
Grund für die Diskussionen sind die Ereignisse in Ceuta, wo innerhalb kurzer Zeit zehntausende Menschen ankamen und die örtlichen Behörden vor große Herausforderungen in der Aufnahme- und Versorgung stellten. Gleichzeitig war die Situation für die Menschen vor Ort sehr riskant, beim Versuch Ceuta zu erreichen starben 140 Menschen.
Ziel muss es sein aus dieser Situation zu lernen und Menschenrechte zu stärken, Mitgliederstaaten zu unterstützen und eine gemeinsame Handlungsfähigkeit der EU zu entwickeln. Die Aussetzung des Asylrechts gefährdet Menschen und schwächt die Glaubwürdigkeit der EU.
Das Asylrecht ist zentraler Bestandteil der Europäischen Grundrechte und garantiert zum einen das Recht auf Asyl und zum anderen schützt es vor Kollevtivausweisungen und Abschiebungen, wenn Gewalt, Folter oder andere unmenschliche Behandlungen drohen.
Gerade in herausfordernden Situationen müssen diese Rechte gewahrt und verteidigt werden, besonders in Zeiten in denen politische Kräfte die Abschaffung bestimmter Gesetze fordern. Eine Aussetzung des Asylrechts würde die Grenze dessen, was politisch und rechtlich möglich erscheint verschieben.
Gemeinsam appellieren die unterzeichnenden Organisationen daher an die Bundesregierung: Stehen Sie auf europäischer Ebene klar für die europäischen Grundrechte und damit auch für das Recht auf Asyl ein.
Das gesamte Statement können Sie hier nachlesen.


