“Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat sich in einem Schreiben an alle niedersächsischen Abgeordneten der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien mit der Bitte gewandt, die im Rahmen des GEAS-Umsetzungsgesetzes drohende Verdrängung der Wohlfahrtsverbände und freien Träger aus der Asylverfahrensberatung durch das BAMF nicht zuzulassen und dafür zu sorgen, dass ein von staatlichen Behörden unabhängiges Beratungsangebot weiterhin für alle Asylsuchenden erhalten bleibt.
Norbert Grehl-Schmitt vom Vorstand des Flüchtlingsrats Niedersachsen erklärt dazu: “Asylverfahrensberatung ist Sache zivilgesellschaftlicher Akteure, der Staat hat dort nichts zu suchen. Entbürokratisierung beginnt dort, wo überflüssige Gesetzgebung verschwindet, vor allem dann, wenn sie gegen Europarecht verstößt.”“
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Auch wir von IBIS e.V. wären betroffen. Wir bieten jährlich für mehrere Hundert Asylsuchende in der Erstaufnahmeeinrichtung Oldenburg-Blankenburg Asylverfahrensberatung an. Wozu beraten wir dort? Vor allem: Anhörungsvorbereitung, Aufklärung über die Rechte im Asylverfahren, Identifizierung von vulnerablen Personen. Mit einem Wegfall würde eine wichtige rechtsstaatliche Möglichkeit für die Betroffenen wegbrechen. Dazu entlastet die Beratung die behördliche Praxis, da sie zur Effizienz und Qualität der Asylverfahren beiträgt. Die Asylverfahrensberatung muss unbedingt bleiben und von NGOs durchgeführt werden, um eine vertrauensvolle Beratung zu sichern!