Mehr als 1/4 aller Asylsuchenden bundesweit konnten im Jahr 2024 von der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) erreicht werden.
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) leistet einen wichtigen Beitrag für ein effizientes, rechtssicheres und faires Asylverfahren. Sie unterstützt Asylsuchende, ihre Schutzbedarfe und damit ihre Bleibeperspektive zeitnah zu klären. Hierbei geht es oft um sensible Themen wie Gewalterfahrung oder Sexualität. Deshalb braucht es unabhängige Beratungsstellen, die einen geschützten Beratungsraum für Asylsuchende bieten.
71.000 Klient_innen wurden im Jahr 2024 an insgesamt 224 Beratungsstandorten beraten.
Mithilfe individueller Beratung verstehen Schutzsuchende ihre Rechte und Pflichten besser und können konstruktiv am Verfahren mitwirken. Strukturiert vorgetragene Schutzgründe können die Qualität der Entscheidungen verbessern und Verfahren verkürzen.
Die AVB stärkt Schutzsuchende bei der Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten und erhöht die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Die AVB hilft bei der Identifizierung und Meldung besonderer Schutzbedarfe, etwa bei Opfern von Menschenhandel, Traumatisierungen oder unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Eine frühe Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht einen schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit für Schutzberechtigte.
40 Mio. € mindestens müssen mindestens müssen im Bundeshaushalt 2026 für die Asylverfahrensberatung vorgesehen werden.
Die wirkungsvolle Arbeit muss verstetigt und stufenweise ausgebaut werden. Bisher fehlte eine ausreichende Finanzierung für eine flächendeckende Umsetzung der AVB. Es braucht eine klare Perspektive und sichere Förderung, um die Beratung flächendeckend und nachhaltig anzubieten. Nur so kann die AVB als tragende Säule eines funktionierenden und effizienten Asylsystems fungieren.