Seit 2005 bietet die MBE Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte in ganz Deutschland.
Die Freie Wohlfahrtspflege sowie der Bund der Vertriebenen (BdV) sind Träger der MBE und organisieren die Beratung vor Ort. Das Programm wird aus dem Bundeshaushalt über das Bundesinnenministerium gefördert. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Beratung und Begleitung erfolgt auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes und §9 Abs. 5 Buchst. b des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge.
304.269 Menschen wurden im Jahr 2024 durch 939 Beratungsstellen beraten und unterstützt.
Die MBE leistet einen zentralen Beitrag zur Integration Zugewanderter und ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Integrationspolitik. In der aktuellen politischen Lage, in der gesellschaftlicher Zusammenhalt und Teilhabe als zentrale demokratische Pfeiler konkret gefährdet sind, ist Integration ein besonders relevantes Thema. Die Absicherung der MBE ist dabei aus zwei Gründen entscheidend: Zum einen gewährleistet sie bedarfsorientierte Beratung und Begleitung, die für einen erfolgreichen Integrationsprozess unerlässlich sind. Zum anderen trägt sie durch ihre Aktivitäten im Gemeinwesen zum Erhalt des sozialen Friedens bei.
81,5 Mio. € Förderung braucht es mindestens, um den Beratungsbedarfen der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) zu entsprechen.
Im Jahr 2024 wurde die MBE mit 77,5 Mio. € gefördert, im Jahr 2023 waren es 81,5 Mio. €. Der Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 vom 17.07.2024 sieht die Fortsetzung des Förderung in Höhe von 77,5 Mio. € für das Jahr 2026 vor. Dies würde aber, auf Grund steigender Kosten, eine faktische Kürzung im Vergleich zum Vorjahr bedeuten. Eine solche Fördersumme würde zwangsläufig zu einer Reduzierung der Beratungskapazitäten führen.