Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

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Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte und kannst alle Leistungen der von dir gewählten Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Die Krankenhasse holt sich die Kosten vom Sozialamt zurück. Einige Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht, wie zum Beispiel Brillen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Dolmetscher- und Fahrtkosten. Für Kinder gelten Ausnahmen.

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Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

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Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

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Asylsuchende und ihre Familien können Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen. Die Kosten werden über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt übernommen (§ 3 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. §§ 34, 34a, 34b

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Mithilfe einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei hast du die Möglichkeit dich auf die Gespräche beim BAMF vorzubereiten. Das ist besonders wichtig für vulnerable Gruppen. Dazu zählen zum Beispiel Schwangere, Kinder,

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