Unabhängige Asylverfahrensberatung ausbauen statt streichen: IBIS e.V. warnt vor schweren Folgen für Rechtsstaat und Asylsuchende

Oldenburg, 18.3.2026 Die Menschenrechtsorganisation IBIS e.V. aus Oldenburg warnt vor den schwerwiegenden Folgen der geplanten Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung durch das Bundesministerium des Innern (BMI) ab 2027. Stattdessen soll nun das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Behörde, die selbst über Asylanträge entscheidet, die Aufgabe einer „unentgeltlichen Rechtsauskunft“ übernehmen.

Die unabhängige Asylverfahrensberatung wurde erst 2022 gesetzlich verankert und dient dazu, Schutzsuchende behördenunabhängig, ergebnisoffen, unentgeltlich und individuell zu beraten. Das Gesetz fördert somit zentrale rechtstaatliche Prinzipien: Menschen werden in der Beratung in einer ihnen gängigen Sprache über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt und haben Zugang zu einer unabhängigen Einordnung ihrer Zukunftsperspektiven.


Eine behördliche Rechtsauskunft kann eine unabhängige Beratung nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen. Nur eine unabhängige Stelle kann vertraulich beraten, individuelle Rückfragen klären und Entscheidungen in einer Weise erläutern, die Verständnis und Nachvollziehbarkeit fördert.

Besonders wichtig ist die Asylverfahrensberatung für vulnerable Asylsuchende. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege können besondere Schutzbedarfe – etwa nach Traumatisierungen oder Gewalterfahrungen – im geschützten Rahmen der Beratung oft überhaupt erst erkannt und frühzeitig in das Verfahren eingebracht werden.


Nach vorheriger Asylverfahrensberatung können Schutzsuchende ihre Fluchtgründe besser strukturiert und vollständiger vortragen, Unterlagen werden frühzeitig eingereicht und Fehlentscheidungen werden reduziert. Das steigert die Effizienz von Asylverfahren, die Qualität behördlicher Entscheidungen und reduziert dementsprechend Kosten und Belastungen durch unnötige Gerichtsverfahren.


„Wer die unabhängige Asylverfahrensberatung streicht, spart nicht am Rand, sondern am Kern rechtsstaatlicher Verfahren. Gerade in einem hochsensiblen Bereich wie dem Asylrecht braucht es unabhängige Beratung, damit Verfahren fair durchgeführt werden“, erklärt Asylverfahrensberaterin Greta Daci für IBIS e.V.


Laut Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. steht die Entscheidung über die Streichung der Förderung unabhängige Asylverfahrensberatung nicht nur im Widerspruch zur deutschen Rechtslage, sondern auch zu europäischen Vorgaben.


Für den Oldenburger Menschenrechtsverein IBIS e.V. steht fest: An unabhängiger Asylverfahrensberatung muss ein Rechtsstaat festhalten. Sie fördert die Möglichkeit auf ein faires Verfahren für Menschen in existenziellen Notlagen und stärkt die Rechtssicherheit staatlicher Entscheidungen. Der Verein fordert die politisch Verantwortlichen auf, die unabhängige Asylverfahrensberatung nicht zu streichen, sondern dauerhaft abzusichern.

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