Eine Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wird viele Familien dauerhaft auseinanderreißen

Am 27.06. hat der Bundestag über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für die kommenden zwei Jahre entscheiden. Subsidiär Schutzberechtigte bekommen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland Lebensgefahr oder ernsthafter Schaden droht – weil dort z.B. Krieg herrscht oder sie von Folter bedroht sind (§4 AsylG). Das Grundgesetz sieht vor: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung” (Art. 6 Abs. 1 GG). Eine Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wird viele Familien dauerhaft auseinanderreißen. Da die Familieneinheit jedoch auch nicht im Herkunftsland gelebt werden kann, stellt dies eine enorme Härte für die Betroffenen dar und erschwert das Einleben in Deutschland. Nur noch in besonderen Härtefällen wird es für die Familien möglich sein, einen Familiennachzug durchzuführen.

Am 27.06. hat der Bundestag über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für die kommenden zwei Jahre entschieden. Subsidiär Schutzberechtigte bekommen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland Lebensgefahr oder ernsthafter Schaden droht – weil dort z.B. Krieg herrscht oder sie von Folter bedroht sind (§4 AsylG).

Das Grundgesetz sieht vor: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung” (Art. 6 Abs. 1 GG).

Eine Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wird viele Familien dauerhaft auseinanderreißen. Da die Familieneinheit jedoch auch nicht im Herkunftsland gelebt werden kann, stellt dies eine enorme Härte für die Betroffenen dar und erschwert das Einleben in Deutschland. Nur noch in besonderen Härtefällen wird es für die Familien möglich sein, einen Familiennachzug durchzuführen.

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