IBIS e.V. ist nun Teil der Fachberatungsstelle zu Eingaben and die Niedersächsische Härtefallkommission

Seit dem 01.01.2025 ist IBIS e.V. Teil des Projekts “Fachberatungsstelle zu Eingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission”.

Aber was ist eigentlich die Härtefallkommission? An die Härtefallkommission kann man sich wenden, wenn man von Abschiebung bedroht ist und alle anderen rechtlichen Mittel für ein Aufenthaltsrecht ausgeschöpft sind. Es gibt sie in allen Bundesländern. Die Mitglieder der Härtefallkommission sind Vertretungen staatlicher und kirchlicher Stellen, der Wohlfahrtsverbände und häufig des jeweiligen Landesflüchtlingsrats.

Wenn man sich an die Härtefallkommission wenden will und eine sogenannte “Härtefalleingabe” einreichen will, ist es ratsam, sich beraten zu lassen und Unterstützung zu suchen. Hierfür kann man sich bei der Fachberatungsstelle zu Eingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission melden.

Die Fachberatungsstelle ist eine Einrichtung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. (LAG FW) und ist unabhängig von der Niedersächsischen Härtefallkommission. Sie kooperiert mit dem Verein für interkulturelle Kommunikation, Flüchtlings- und Migrationsarbeit kargah e.V. in Hannover und – seit diesem Jahr – auch mit IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. im Landkreis Friesland. Termine sind nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder per E-Mail möglich. Beratungen finden in Sande, Varel oder Oldenburg statt.

Ob ein “Härtefall” vorliegt, misst die Härtefallkommission nicht an Asylgründen, wie z. B. Gefährdungen im Heimatland, sondern daran, wie gut eine Person in Deutschland “integriert” ist und die Härte, mit der eine erneute Entwurzelung die jeweilige Person treffen würde. Dazu zählen z.B. Erwerbstätigkeit, Bildungsabschlüsse, Sprachkenntnisse, soziale Bindungen oder ehrenamtliches Engagement. Dies muss schriftlich nachgewiesen werden, anhand von Nachweisen/Stellungnahmen. Erfüllt die betroffene Person die entsprechenden Voraussetzungen, kann die Härtefallkommission dem zuständigen Ministerium vorschlagen, ihr eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz zu erteilen.

Quellen:

https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/von-der-duldung-zum-bleiberecht/das-haertefallverfahren https://basiswissen.asyl.net/wissen-kompakt/detailansicht/der-haertefallantrag

Kontakt zur Fachberatungsstelle bei IBIS e.V. finden Sie hier:

IBIS e.V.

Hauptstraße 80

26452 Sande

Mona Ihmeidat

Telefon: 04422/6013606

E-Mail: fachberatung-hfk@ibis-ev.de

Internet: https://ibis-ev.de/angebote/haertefallberatung

Termine nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder per E-Mail. Beratungen möglich in Sande, Varel und Oldenburg.

Kontakt zur Fachberatungsstelle bei kargah e.V. finden Sie hier:

kargah e. V.

Zur Bettfedernfabrik 1

30451 Hannover

Meike Dahlhoff, Sandra Matschy, Rondek Saleh, Carmen Schaper

Telefon: 0511 / 126078-13

E-Mail: fachberatung-hfk@kargah.de

Internet: www.kargah.de

In der Regel telefonisch erreichbar:

Montag, Mittwoch 10:00 – 13:00 Uhr Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr

Mehr Informationen zur Härtefalleingabe finden Sie hier.

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