Wusstest du? Savais-tu? Did you know?
Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz und polizeiliche Wegweisungen umgesetzt. Auch geflüchtete Frauen haben das Recht, solche Schutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Solche Schutzmaßnahmen sind zum Beispiel der Zugang zu Frauenhäusern oder psychosoziale Hilfe.