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Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte und kannst alle Leistungen der von dir gewählten Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Die Krankenhasse holt sich die Kosten vom Sozialamt zurück. Einige Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht, wie zum Beispiel Brillen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Dolmetscher- und Fahrtkosten. Für Kinder gelten Ausnahmen.

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