Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Herkunftssprachliche Infoposts

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte und kannst alle Leistungen der von dir gewählten Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Die Krankenhasse holt sich die Kosten vom Sozialamt zurück. Einige Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht, wie zum Beispiel Brillen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Dolmetscher- und Fahrtkosten. Für Kinder gelten Ausnahmen.

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know? 

Asylsuchende und ihre Familien können Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen. Die Kosten werden über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt übernommen (§ 3 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. §§ 34, 34a, 34b

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Mithilfe einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei hast du die Möglichkeit dich auf die Gespräche beim BAMF vorzubereiten. Das ist besonders wichtig für vulnerable Gruppen. Dazu zählen zum Beispiel Schwangere, Kinder,

Nachhilfe geben bei der IBIS-Lernförderung

Jetzt bei der IBIS-Lernförderung bewerben – und als Lernpat_in Kindern und Jugendlichen aus aller Welt durch Nachhilfe weiterhelfen! Lust auf wertvolle Erfahrungen neben dem Lehramt-, Pädagogik-, Sonderpädagogik- oder DaF/DaZ-Studium? Das

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt