Asylsuchende und ihre Familien können Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen. Die Kosten werden über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt übernommen (§ 3 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. §§ 34, 34a, 34b SGB XII).
Welche Leistungen werden übernommen?
- Teilnahme an Klassenfahrten und Schulausflügen
- Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege (ohne Eigenanteil)
- Fahrtkosten zur Schule, falls diese nicht von der Stadt bezahlt werden
- Zuschuss für Schulmaterialien im ersten Schulhalbjahr in Höhe von 100 Euro und 50 Euro im zweiten Schuljahr
- Kosten für Nachhilfeunterricht, falls notwendig, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen
- Kosten für die Teilhabe von Minderjährigen am sozialen und kulturellen Leben (Monatliche Unterstützung von 15 Euro für Mitgliedschaften in Sportvereinen oder Musikunterricht).
Auch IBIS e.V. in Oldenburg bietet seit 2011 die kostenlose Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket an. Die Förderung richtet sich an alle, die Sozialleistungen des Jobcenters oder Sozialamts erhalten und eine Bewilligung für die Kostenübernahme der Lernförderung von einer Behörde vorlegen. Der Unterricht findet individuell zu Hause oder in IBIS-Räumen statt.
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