Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Das Sozialamt รผbernimmt fรผr Asylsuchende die โ€œangemesseneโ€ Miete, inklusive Heizkosten und Warmwasser, sobald sie von der Erstaufnahme in eine Kommune gezogen sind. Stromkosten werden nicht abgedeckt (ยง 2 AsylbLG; ยง 35 SGB XII.).

Bei besonderen Bedรผrfnissen, wie bei Alleinerziehenden, Schwangeren, Kranken mit einer speziellen Ernรคhrung und dauerhaft erwerbsunfรคhigen Schwerbehinderten mit Ausweis G kann der Regelsatz durch einen Mehrbedarfszuschlag erhรถht werden.

In besonderen Fรคllen kann der Regelsatz durch Zuschlag des Mehrbedarfs erhรถht werden, zum Beispiel bei:

  • Alleinerziehenden
  • Schwangeren ab der 13. Woche
  • Kranken, die sich aus gesundheitlichen Grรผnden besonders kostenaufwendig ernรคhen mรผssen (Krebserkrankung, HIV oder schwere Magen-Darm-Erkrankungen)
  • Dauerhaft erwerbsunfรคhigen und anerkannt Schwerbehinderten mit Ausweis G

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