Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende haben nach ยง 6 AsylbLG Anspruch auf die Behandlung chronischer Erkrankungen, wenn die Behandlung unverzichtbar ist um die Gesundheit zu schรผtzen. Auf Antrag beim Sozialamt wird geprรผft, ob die Kosten als โ€žsonstige Leistungenโ€ nach dem Asylbewerberleistungsgesetz รผbernommen werden. Es kann hierbei zu Problemen kommen, die Unverzichtbarkeit der Behandlung nachzuweisen.

Insbesondere Menschen, die Opfer von Menschenhandel sind, unter psychischen Stรถrungen leiden oder Folter, Vergewaltigung oder sexuelle Gewalt erlitten haben, mรผssen laut Gesetz die Behandlung ihrer chronischen Erkrankungen erhalten. Sollten Asylsuchende Schwierigkeiten mit dem Nachweis oder eine Ablehnung einer Behandlung erhalten, kรถnnen sie sich an eine anwaltliche Vertretung fรผr Sozialrecht oder an eine spezialisierte Beratungsstelle fรผr Asylsuchende wenden.

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