Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende Frauen haben das Recht, unabhรคngig von Familienmitgliedern persรถnliche, vertrauliche Gesprรคche mit dem BAMF zu fรผhren, um ihre eigenen Schutzbedรผrfnisse und Verfahrensgarantien geltend zu machen. Hier kรถnnen sie geschlechtsspezifische Fluchtgrรผnde, wie Gewalt oder Verfolgung, in einem geschรผtzten Rahmen vorbringen. Eine Grundlage dafรผr ist Artikel 60 Absatz 3 der Istanbul-Konvention, die geschlechtsspezifische Gewalt als Form der Verfolgung anerkennt.

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