Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende Frauen haben das Recht, unabhängig von Familienmitgliedern persönliche, vertrauliche Gespräche mit dem BAMF zu führen, um ihre eigenen Schutzbedürfnisse und Verfahrensgarantien geltend zu machen. Hier können sie geschlechtsspezifische Fluchtgründe, wie Gewalt oder Verfolgung, in einem geschützten Rahmen vorbringen. Eine Grundlage dafür ist Artikel 60 Absatz 3 der Istanbul-Konvention, die geschlechtsspezifische Gewalt als Form der Verfolgung anerkennt.

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