Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Das Asylbewerberleistungsgesetz (§§4 und 6 AsylbLG) regelt die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Deutschland. Asylsuchende haben Anspruch auf medizinische Behandlungen bei akuten Erkrankungen, einschließlich zahnärztlicher Hilfe und sonstiger erforderlicher Leistungen, wenn sie mit Schmerzen verbunden oder für die Gesundheit unverzichtbar sind. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, wenn dies in dringenden Fällen “unaufschiebbar” ist.

Das Sozialamt ist dafür verantwortlich, Anträge für die medizinische Behandlung zu bearbeiten. Wenn es zu Problemen bei der Bewilligung einer gesundheitlichen Behandlung kommt und das Sozialamt eine Behandlung ablehnt, kann Widerspruch eingereicht werden und in dringenden Fällen zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht. Asylsuchende haben das Recht, Entscheidungen vom Sozialamt überprüfen zu lassen. Am besten ist, wenn ein Antrag immer schriftlich gestellt wird. Wichtig ist auch, eventuell vorhandene Nachweise, die die Behandlungsbedürftigkeit bestätigen, dem Antrag beizufügen.

Teilen:

Mehr Beiträge

Nachhilfe geben bei der IBIS-Lernförderung

Jetzt bei der IBIS-Lernförderung bewerben – und als Lernpat_in Kindern und Jugendlichen aus aller Welt durch Nachhilfe weiterhelfen! Lust auf wertvolle Erfahrungen neben dem Lehramt-, Pädagogik-, Sonderpädagogik- oder DaF/DaZ-Studium? Das

Nikolaus-Spendenaktion

Am 6. Dezember zählt jede Spende doppelt! Wir brauchen eure tatkräftige Unterstützung. Wir sammeln Spenden für Beratung und Therapie bei uns im Psychosozialen Zentrum. Unser Vereinsprojekt findet ihr auf der

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Das Sozialamt übernimmt für Asylsuchende die “angemessene” Miete, inklusive Heizkosten und Warmwasser, sobald sie von der Erstaufnahme in eine Kommune gezogen sind. Stromkosten werden nicht abgedeckt (§ 2 AsylbLG; §

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende haben nach § 6 AsylbLG Anspruch auf die Behandlung chronischer Erkrankungen, wenn die Behandlung unverzichtbar ist um die Gesundheit zu schützen. Auf Antrag beim Sozialamt wird geprüft, ob die

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt